Begriffe aus dem Stadtarchiv Öhringen zu Johann Friedrich Heinle.
- Almosenbäcker => Er führte die Almosenbäckerrechnung. Die Art dieses Almosens bestand für stadtangehörige Arme in der Gabe von Brot, für Ortsfremde dagegen in Geld.
Die Kirche hielt die reichen Bürger zur barmherzigen Almosenspende an. Das gespendete Geld wurde von der Stadt (dort vom Almosenpfleger) verwaltet.
- Almosenpfleger => Verwaltete im Auftrag der Stadt das von den reichen Bürgern gespendete Geld. Die Kirche hielt die reichen Bürger im interesse ihres Seelenheiles zu solchen Spenden an.
- Almosengülteinbringer => Die Gült (mittelhochdeutsch gelten, gülten, gültic bedeutet: Einkünfte einbringen, die zu entrichten sind.
Im Süddeutschen: Gült, Güelte im Sinn von Grundstücksvertrag, Grundschuld, Zinsertragsabgabe, Zahlungsverpflichtung) ist ein Erbzins
von Gütern in Geld und damit ein wichtiges Gefälle (Steuer), das eines einbringers bedurfte - den Almosengülteinbringer.
- Ratsverwandt => Im Öhringer Heimatbuch von 1929 heisst es dazu: Zu den Ratsverwandten gehörten um 1500 ...... lauter alte angesehene reiche Bürgerfamilien. .... Ratsmitglieder wurden deshalb nur die Reichsten,...
- Gerichtsverwandt => ???
- Bürgermeister => Er wird in Öhringen wohl in Anlehnung an reichsstädtische Vorbilder nicht als Einzelperson aufgefaßt, er bleibt oberster Bestandteil des Rates.
Der Bürgermeister ist also in den Rat eingebaut und es wird jedem Ratsherrn, der sich jahrelang bewährt hat in Aussicht gestellt, einmal dieses Amt
übernehmen zu dürfen. Die drei ältesten Ratsherren bilden den engen Rat. Jedes Jahr ging das Bürgermeisteramt von einem der dreien auf den
nächsten über. So das ein dreijähriger turnus gegeben war. Diese Berufung in den engen Rat galt grundsätzlich auf Lebenszeit. Diese Ämter
wurden nicht als Hauptberuf ausgeübt, sondern ein jeder hatte noch seinen ursprünglichen Beruf z.B. Cronenwirt.
- Amtsbürgermeister => war derjenige aus dem engen Rat, der gerade das Amt des Bürgermeisters ausübte. Siehe auch Worterklärung zu Bürgermeister.