Zu wißen seye hiermit denen es zu
wißen nötig, daß Endes gesagten Tages die Frau
Pfarrer Heinlischen Relickten und
Erben an Hochlöblichen Johann August Lindenberger
Gerichtsverwandten und Schoenfaerbern
allhier und all deßen Erben aufrecht und red-
lich verkaufft.
Ihren bey dem Siechhauß in den Herrenwie-
ßen liegenden halben Morgen Wiesen
neben Johann Jacob Dederer
für frey und Eigen, weder zinns noch gült-
bar vor und um
Dreyhundert Zwanzig Gulden
Solche nebst Überreichung derer herkömmli-
chen Gerichtskosten und 5fl. 30.X in den
Kauf dergestalt zu bezahlen, daß auf naechsten
Walpurgis Tag 120fl. baar anzugeben
die übrigen 200fl. aber nach 6. Monaten
von Walpurgis an vollends entrichtet und
der Zinns auf die gedachten 6. Monate daraus
bezalet wird.
Urkundlich haben sich die contrahirenden
Teile eigenhaendig unterschrieben und E.E.
Rath um die erforderliche Ratification
gebetten. Oehringen den 28. März
1792
Joh. Michael Heinle
Johann Augustin in eigenem - und meiner 3 leedigen
Schwestern Vollmacht-Namens.
Lindenberger