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Kauf-Brief über den verkauf von "Fünf Viertel Morgen Graßbaum und Küchengarten" am St. Anna Weg durch die Witwe des verst. Dekan Johann Michael Heinle, 1787
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N.89.
Kauf-Brief
über
Fünf Viertels Morgen Graß
baum und Küchen Garten
am St. Anna Weeg
welchen
Die verwittibte Fr. Pfarrer Heinlin
dahier
an
Georg Michael Gebert
bürger und Weingärtner hirselbst
verkauft.
fol: 161
rathi: bey Rath den 19.Julii 1787.
Kund und zu wißen seye hiermit,
denen es zu wißen nöthig, daß Endes gesagten
Tages die verwittibte Frau Pfarrer Heinlin
vor sich und ihre Erben und Erbnehmern
an Georg Michael Gebert, bürger und
Weingärtner allhier und all deßen Erben auf=
richtig und redlich verkauft und zu kaufen
gegeben
Ihren bißhero im ruhigen Besitz gehabten
Graß Baum und Küchen Garten am St.
Anna Weeg, neben Hochlöb. Johannes Layen Frau
Wittib Garten und denen bruchwiesen
gibt jährlich zum löbl. Stift 12 Kreuzer Gült,sonsten
vor frey und Eigen, weder zins noch gültbar,
vor und um
Siebenhundert Gulden Rhein
solche nebst 10f. 30.Kreuzer bey Kauf und Übernehmnung
derer gewöhnlichen Gerichtskosten unter
folgender Bedinguses zu bezahlen:
1) solle Käufer das zuerwarten stehende Oehmd
und after Oehmd als sein Eigenthum für
dieses Jahr schon einheimfad,
2) Die Verkäuferin den gänglichen Genuß des
Gartenwerks dieses laufende Jahrre noch
Haben und Kaufen nicht weier als
ein Viertelhundert Kraut Köpfe künftiges
SpätJahr abgeben.
3) solle der Käufer gehalten seyn zwischen hier
und vier Wochen 300 fl. an den
Kaufschilling in guten Geld Sorten, den Rest,
desselben aber mit 400 fl. nach und nach
jedoch erst nach jedesmalig Vorgängig Ein Vier=
teljähriger Aufkündigung in Stückzahlungen
von 50 fl. oder 100 fl. der Verkäuferin zu
erlegen, solche aber in zwischen .. 5.pct: von
Jacobi 1787 an alljährlich zu verzinßen.
4) übernimt Verkauferin dannach noch für dieses laufende
Jahr die StiftsGült.
5) behält sich Verkäufer ein auf dem verkauften
Garten das Constilutum possessorium bevor,
und ist lange, als noch etwas aus Kaufschilling
rückständig seyn wird.
Zu deßen wahrer Urkund haben wir uns nicht
nur eigenhändig unterschrieben, sondern
auch E. E. Rath um die erforderliche Confiema=
tion geziemend erbetten.
Öhringen, den 16ten Juli 1787.
T. Maria Elisabetha Auf anstrengen Georg
Heinlin Michael Gebert, dahier
und seine Ehefrau, die
T. deren Sohn qua Afsistens die des Schreibens unerfahren
Johann Michael Heinle bezeugt in beder Nahmes
der Rechte Caudidat Johann Friedrich Maurer
Handelst....