Kauf-Brief über den verkauf von
"Fünf Viertel Morgen Graßbaum und Küchengarten" am St. Anna Weg
durch die Witwe des verst. Dekan Johann Michael Heinle, 1787

Kauf-Brief 1787

                    N.89.

   Kauf-Brief

      über

Fünf Viertels Morgen Graß
baum und Küchen Garten

am St. Anna Weeg
    welchen
Die verwittibte Fr. Pfarrer Heinlin

dahier

        an
Georg Michael Gebert
bürger und Weingärtner hirselbst
      verkauft.

      fol: 161

rathi: bey Rath den 19.Julii 1787.

Kauf-Brief 1787
Kund und zu wißen seye hiermit,

denen es zu wißen nöthig, daß Endes gesagten

Tages die verwittibte Frau Pfarrer Heinlin

vor sich und ihre Erben und Erbnehmern

an Georg Michael Gebert, bürger und

Weingärtner allhier und all deßen Erben auf=

richtig und redlich verkauft und zu kaufen

gegeben
   Ihren bißhero im ruhigen Besitz gehabten

   Graß Baum und Küchen Garten am St.

   Anna Weeg, neben Hochlöb. Johannes Layen Frau

   Wittib Garten und denen bruchwiesen
   gibt jährlich zum löbl. Stift 12 Kreuzer Gült,sonsten

vor frey und Eigen, weder zins noch gültbar,

vor und um
 Siebenhundert Gulden Rhein
solche nebst 10f. 30.Kreuzer bey Kauf und Übernehmnung

derer gewöhnlichen Gerichtskosten unter

folgender Bedinguses zu bezahlen:
1) solle Käufer das zuerwarten stehende Oehmd

   und after Oehmd als sein Eigenthum für

   dieses Jahr schon einheimfad,

2) Die Verkäuferin den gänglichen Genuß des

   Gartenwerks dieses laufende Jahrre noch

   Haben und Kaufen nicht weier als

   ein Viertelhundert Kraut Köpfe künftiges

Kauf-Brief 1787
   SpätJahr abgeben.
3) solle der Käufer gehalten seyn zwischen hier

   und vier Wochen 300 fl. an den

   Kaufschilling in guten Geld Sorten, den Rest,
   desselben aber mit 400 fl. nach und nach

   jedoch erst nach jedesmalig Vorgängig Ein Vier=
   teljähriger Aufkündigung in Stückzahlungen

   von 50 fl. oder 100 fl. der Verkäuferin zu

   erlegen, solche aber in zwischen .. 5.pct: von

   Jacobi 1787 an alljährlich zu verzinßen.
4) übernimt Verkauferin dannach noch für dieses laufende

   Jahr die StiftsGült.
5) behält sich Verkäufer ein auf dem verkauften

   Garten das Constilutum possessorium bevor,

   und ist lange, als noch etwas aus Kaufschilling

   rückständig seyn wird.

Zu deßen wahrer Urkund haben wir uns nicht

nur eigenhändig unterschrieben, sondern
auch E. E. Rath um die erforderliche Confiema=

tion geziemend erbetten.

Öhringen, den 16ten Juli 1787.
T. Maria Elisabetha           Auf anstrengen Georg

     Heinlin                  Michael Gebert, dahier

                              und seine Ehefrau, die
T. deren Sohn qua Afsistens   die des Schreibens unerfahren

Johann Michael Heinle         bezeugt in beder Nahmes
der Rechte Caudidat           Johann Friedrich Maurer

                              Handelst....