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Kauf-Contract von Johann Friedrich Heinle über die "Krone". Heute Marktstraße 24, von seinem Schwager Adam Krauß um 1936 Gulden, 36 Kreuzer; 1756
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Kauf Brief
über
Eine Behaußung und
Scheuren in der
Fleischgaßen.
So
Herr A. Krauß
an
Dero Herrn Schwager
Johann Friedrich Heinle
deß Gerichts verkauft.
fol. 26.
ratificirt bey Rath den 2ten September
1756.
Kund und zu wißend seye hiermit
denen es zu wißen nöthig, daß unter
zu Endt gesezten dato nachstehender re..p:
Kauf und Verkauf aufrecht und redlichen
Verabredet und Beschloßen worden re....
Es Verkauft S.T. Herr Johann Christoph
Adam Krauß, Dr. med: für sich, dero
Erben und Erbnehmen, an seinen geliebten
Schwager, Herrn Johann Friederich Heinle,
beckern und gerichts Verwanthen allhier,
auch all deßen Erben und Erbnehmen,
in der cräftigst und beständigsten
Form rechtens, als es imer beschehen
soll, kan und mag, dero von Ihrem ge=
liebten Vatter seel. Herrn Bürgermeister
und Stadt Lieutenant hirselbst Johann Michael
Kraußen Vor dieselben erkaufte Be=
haußung in der Fleischgaßen, einerseits
am Eck gegen dem hochgräfl. Neuenstl.
Linie Hauß, anderseits neben Johann
Conrad Weißen, Hofschuhmachers und Raths
Verwanthen Behaußung, samt einer gleich
an diese Behaußung stosenden Scheuren
und Stallung, auch daran sich befindenden
Bronnen und Besserungs gerechtigkeit, wie
solche vor diesem von der verwittibten
Frau Brodreißin genuzt worden, auch in
einem unterm 2ten April 1750 er=
gangener gemeinschaftl. Administrations
Decret deutlich expeimirt. Zusamt denen
lager Hölzern und Steinen im Keller,
und was sonsten Wirdt und Nagel Hebt
außer 15xr jährlichen gülth in den all=
hiesig gewl. Hospithal von der Scheuren,
sonsten frey, ledig und eigen, weder
zinnß noch gülthbar, auch niemandwand
Versezt, noch Verpfändet vor und umb
1936 fl. 36 xr. Reinl.
Dergestallten zu bezahlen, alß
1200 fl. auf Jacobi 1755 dann
236 fl. 36 xr. auf Georgy 1756 und die übrige
500 fl. jährlichen auf gedl. Jacobi mit
100 fl. zu bezahlen k.... minder
1936 fl. 36 xr. die in sothane Behaußung ver=
wendete Baukosten, Vermög getrofener
abrechnung zuerstatten. Wo inzwischen
biß der Kaufschilling seiner Richtigkeit
erlanget alles, abverkauft zu einem
gesicherten unterpfandt Verhypothecirt
und Verschrieben bleibet. Sonder
arge list und gefährde.
Zu Urkund dessen ist dieser Kauf
und Verkauf gebührend unterschrieben
und bey E. E. Stadt Rath auf Vor=
herig Besehehen geziemendes ansuchen
behörig ratificiret und protocollirer
worden. Actum Öhringen, den
23ten July, 1755.
Johann Fried. Heinle Maria Rosina Kraußin
Johann Chrißtoph Adam
Krauß