Auf das von Johann Friederich Haynle, Bürgern
und Beckhen dahier bey E.E. Rath beschehene an=
bringen, daß weile sein Hauß sehr baufällig,
und eng, und Er dahero noth getrung wäre,
eine neue Wohnung auferbaun zu laßen,
ihme zu einiger Erweiterung desselben
von dem hinter seinem Hauß befindlichen
gemeinen Stadt gehörig leen plaz
6. schuh verwilligt werd möchts, wovon
Er in reioy ertionem eine billig mäßig
abtrethung wolte:
Nach ihme nun eine Raths Deputation
in der person H. Maurers und H. Müllers
abgeschult worden, einen augenschey zu nehmen
und pflicht mäßig zu berichten, ob! und in
wie fern ihm Haynle in seinem gesuch will=
forheit, werdn könne? und dieße Deput=
daraus sich angezeigt, daß Ihme 5. bis 6.
Schuh ohne Aggravio der Brodreyhn Scheuen
könnte verwilligt werd. So wurt
resolvirt, dem Haynle, dieße 5. biß 6.
schuh auf den fall des neuen Hauß baues zu
Verwilligen, wann Er 15 Gulden baares gelt, oder
jährl. 30. Kreuzer gült bezahlt, dabey erbens
seine ......... an d.. Hauß leg würdte.
wogeg loben H. Jacob Brodreyhs vor sich und
in Nahmen der übrig Brodreyhs Erbs
Interehsents in continenti protestiret hat.