Johann Friedrich Heinle, Cronenwirth
sucht den Rath der Stadt an, um um einen stadteigenen
Platz zur Erweiterung seines baufälligen Hauses; 1750

Rathsprotokoll 26.02.1750

       Auf das von Johann Friederich Haynle, Bürgern

       und Beckhen dahier bey E.E. Rath beschehene an=

       bringen, daß weile sein Hauß sehr baufällig,

       und eng, und Er dahero noth getrung wäre,

       eine neue Wohnung auferbaun zu laßen,

       ihme zu einiger Erweiterung desselben

       von dem hinter seinem Hauß befindlichen

       gemeinen Stadt gehörig leen plaz

       6. schuh verwilligt werd möchts, wovon

       Er in reioy ertionem eine billig mäßig

       abtrethung wolte:
       Nach ihme nun eine Raths Deputation

       in der person H. Maurers und H. Müllers

       abgeschult worden, einen augenschey zu nehmen

       und pflicht mäßig zu berichten, ob! und in

       wie fern ihm Haynle in seinem gesuch will=

       forheit, werdn könne? und dieße Deput=

       daraus sich angezeigt, daß Ihme 5. bis 6.
       Schuh ohne Aggravio der Brodreyhn Scheuen

       könnte verwilligt werd. So wurt

       resolvirt, dem Haynle, dieße 5. biß 6.

       schuh auf den fall des neuen Hauß baues zu

       Verwilligen, wann Er 15 Gulden baares gelt, oder

       jährl. 30. Kreuzer gült bezahlt, dabey erbens
       seine ......... an d.. Hauß leg würdte.

       wogeg loben H. Jacob Brodreyhs vor sich und

       in Nahmen der übrig Brodreyhs Erbs

       Interehsents in continenti protestiret hat.