 
                                       anerkannt, den 2. April 1813
                      Oehringen
                 den 13. März 1813
              Frau Christiane Dorothea, weyl. Herrn Kaufmann
              Heinlens hinterlaßene Wittib, unter dem Beistande
              ihres gerichtl. constituirten Kriegsvogts Herrn
              Bürgermeisters Herr Johann Michael Heinle
              verkauft an
              Herrn Hofpossamentier Johann Christoph Köffler
1813             ihren bisher beseßenen Weinberg im Rap-
den Steuersatz
                 penhäusle, der ungefehr 3.Viertel gros
passirt
                 ist, neben Herrn Rektor Engelmann
                 Grenadier Popp, oben und unten an den
                 Fuhrweg stoßend, gibt zum
                 Gült
              für und um
            175 fl.   Einhundert Siebenzig fünf
                 Gulden
                 Unter folgenden Bedinungen:
                 Erstens mus an dem Kauffschilling nach der
                   gerichtl. Iehinuation sogleich baar bezahlt
       No 12
          Kaufbuch fol 12
 
                   werden                          40fl.
                   und der Rest ist 6. Wochen nach
                   dem gerichtl. Infinuation wie-
                   der baar zu bezahlen mit       135fl.
                                                  175fl.
                 Zweitens behält sich die Frau Verkäuferin bis
                   zur völligen Bezahlung des Kaufschillings
                   das Eigenthums Recht bevor
                 Drittens übernimmt Käufer die Steuern von die-
                   sem Gut von Georgy 1813 an.
                 Viertens die Kaufbriefs-Stempel- und Gerichtsko-
                  sten leidet Käufer, Verkäuferin hingegen
                  den Accis.
                        Kraft der Unterschriften e. q. s.
                 Verkäuferin                 Käufer
                 Christiana Dor: Heinlin    Joh: Christoph Köffler
                 deren gerichtl.
                 const. Kriegsvogt
                   Joh. Michael Heinle
 
 Zum Allmoßen gibt dieser Weinberg weder Gült noch sonst
 tens.   Oehringen d. 15.März 1813
                              Almoßenverwaltung allda
                                      Heinle
 Zur Kammeralverwaltung Oehringen weder gült
 noch lehenbar             den 15.März 1813
                                Kammeralverwalter
  Taxfrei
 Desgleichen zur Grundherrschaft Hohenlohe.
 Oehringen den 15. Merz 1813
                              Fürstlicher Renntamtmann
                              Herr Mangoldt
 Dieser Weinberg ist zum Spital weder Lehn noch
 gültbar desgl                 Spitalverwalter
                                    Kob.
