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Die Militärzeit von Johann Heinle in Ulm und im 1.Weltkrieg
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Die Militärzeit meines Opas Johann Heinle soll mit Hilfe seines Eintrages in der
Friedensstammrolle
des Jahrgangs 1908, Signatur M 443 Bd.37, des 9. Königlichen Württembergischen Infanterie-Regiment 127 in Ulm dargestellt werden. In diesem Dokument finden
sich auch persönliche Daten.
Die angegebene Körpergröße von 171,5 cm verwundert, da nach Angaben seiner Kinder Er mindestens 180cm groß gewesen sein muß!
Johann Heinle wurde am 18.03.1887 als Bauernsohn geboren. Ab seinem 17. Geburtstag 1904 unterlag er der Wehrpflicht.
Die Dienstpflicht begann jedoch erst mit dem 20. Lebensjahr, so dass er am 13.10.1908, zum
"9. Königlichen Württembergischen Infanterie-Regiment 127" in Ulm am Gaisenberg eingezogen wurde.
Die dortige Kaserne war ein ehemaliges Kernwerk der Bundesfestung Ulm mit einer großen dreistöckigen Defensivkaserne,
die eigentlich als Kriegsspital errichtet wurde. Nach Aufstockung der Kaserne 1894/95 um eine Etage und Neubau
zahlreicher Baracken und Wohngebäude im Hof konnten die beengten Verhältnisse etwas abgemildert werden.
Zum "Infanterie-Regiment 127" findet sich im Werk von Bredow ("Historische Rang- und Stammliste des
Deutschen Heeres", 1905) folgende Informatonen:
9. Königlichen Württembergischen Infanterie-Regiment 127: Unterstellungsverhältnisse:
54. Infanterie-Brigade (4. K.W.)
27. Division (2. K.W.)
XIII. (K.W.) Armeekorps
Diese Angaben wurden mir freundlicher weise von Herrn Markus Theile (Förderkreis Bundesfestung Ulm) zugesandt.
Weitere Informationen müssten im Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Bestand M98 liegen.
Besonders Stolz war Johann Heinle, dass Er anlässlich des Kaisermanövers 1909 dem deutschen Kaiser das Pferd
halten durfte. Dies war vermutlich im Raum Bad Mergentheim irgendwann zwischen dem 12. und 17. September 1909.
Zuvor war noch am 07.09.1909 an der Kaiserparade in Stuttgart-Cannstatt beteiligt.
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Hier nun eine kleine Zusammenfassung des Kaisermanöver von 1909 in Bad Mergentheim, was die Einheit von
Johann Heinle angeht.
07.09.1909 Stuttgart |
Die Kaiserparade findet in Stuttgart/Cannstatt statt. Die 27.Infanterie-Division nimmt unter dem Kommando von
Generalleutnant von Rurowski teil. Tauber-Zeitung vom 09.09.1909 |
13.09.1909 Bad Mergentheim |
Das 13.Armee-Korps gelangt über Grossbottwar nach Willsbach (bei Heilbronn). Tauber-Zeitung vom 15.09.1909 |
14.09.1909 Bad Mergentheim |
Das 13.Armee-Korps maschiert von Schöntal über Windischbuch (bei Boxberg) nach Boxberg. Da keine "Feindtruppen"
da waren, schlug man zwischen Boxberg und Krautheim das Lager auf. Tauber-Zeitung vom 15.09.1909 |
15.09.1909 Bad Mergentheim |
Die 27.Infanterie-Division kommt über Kupprichhausen in die Gegend von Esselbrunn (bei Königheim). Tauber-Zeitung vom 17.09.1909 |
16.09.1909 Bad Mergentheim |
Die 27.Infanterie-Division ging aus der Linie Bretzingen-Erfeld zum Angriff gegen die westlich des Erfabaches
stehende 39.Infanterie-Division vor, wurde aber abgewießen. Tauber-Zeitung vom 17.09.1909 |
17.09.1909 Bad Mergentheim |
Das 13.Armee-Korps steht bei Gerlachsheim-Marbach-Kützbrunn (östlich von Lauda-Königshofen). Tauber-Zeitung vom 18.09.1909 |
Als Quelle diente die Tauber-Zeitung vom 09.09.1909 bis 18.09.1909.
Nach 2 Jahren, am 24.09.1910 endete seine aktive Dienstpflicht und es erfolgte sein Übertritt in die Reserve.
Das Bild unten zeigt ihn sitzend, als zweiten von rechts.
Im 1.Weltkrieg war in Flandern stationiert. Er erhielt verschiedene Auszeichnungen.
Hier der Auszug aus oberem Bild mit Johann Heinle.
Die Uniform selber läßt darauf schließen, dass er sich die Uniform selbst beschafft hat, also
"Selbsteinkleider" war.
Auch diese Angaben wurden mir freundlicher weise von Herrn Markus Theile (Förderkreis Bundesfestung Ulm) zur Verfügung
gestellt.
Am I.Weltkrieg hat Johann Heinle teil genommen. Es ist allerdings noch unklar ob er wieder beim
9. Königlichen Württembergischen Infanterie-Regiment 127 oder einer anderen Einheit war.
Eine Anfrage beim Hauptstaatsarchiv vom 24.09.2003 bezüglich der Kriegsstammrolle zu Johann Heinle ergab folgende Antwort:
Bei der Durchsicht der im hiesigen Bestand M 467 verwahrten Kriegsstammrollen des Infanterie-Regiments Nr. 127 konnte
in den Bänden zur 2. Kompanie (Bde. 8-11) kein Eintrag über Johann Heinle ermittelt werden.
Auch die Recherche in der Lazarettkartei des XIII. Armeekorps (M 598), in der das erwähnte Regiment erfasst ist,
verlief ergebnislos.
Falls Johann Heinles militärische Einheit während des Ersten Weltkrieges dieselbe gewesen sein sollte wie zu Friedenszeiten,
müssten sämtliche Kriegsstammrollen des fünf Regalmeter zählenden Bestandes M 467 durchgesehen werden.
Eine Aufgabe für die Zukunft!
Wenn die Einheit bekannt ist, in der Er im I.WT gedient hat, könnte man im folgenden Buch wertvolle weitere Hinweise finden:
Otto von Moser: Die Württemberger im Weltkriege. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch, Stuttgart 1927 (Signatur HV F 502)
Dieser Absatz über die Wehrpflicht wurde von der Seite "www.deutschland14-18.de" entnommen.
Für die Richtigkeit der Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.
Das Gesetz der allgemeinen Wehrpflicht bestimmte:
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Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht n i c h t vertreten lassen.
A u s g e n o m m e n von der Wehrpflicht sind nur Mitglieder regierender Häuser sowie der reichsunmittelbaren Familien.
A u s g e s c h l o s s e n sind Männer, über die wegen entehrender Verbrechen Zuchthaus verhängt wurde.
Die Wehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17.Lebensjahr und dauert bis zum vollendeten 45.Lebensjahr; sie gleidert sich in Dienstpflicht und Landsturmpflicht.
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1. Dienstpflicht im stehenden Heer wird eingeteilt in die a k t i v e D i e n s t p f l i c h t und in die R e s e r v e p f l i c h t.
Jeder wehrfähige Deutsche gehört 7 Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28.Lebensjahr
dem stehender Heer an. Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heer sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie
die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienste bei den Fahnen verpflichtet (Aktive Dienstpflicht).
Danach erfolgt der Übertritt zur Reserve (Reservepflicht).
2. Landwehrpflicht. Der Eintritt in die Landwehr erfolgt nach Ableistung der Dienstpflicht im stehender Heer. - Die Landwehr ist
gegliedert in z w e i Aufgebote. Die Verpflichtung zum Dienst im I.Aufgebot dauert 5 Jahre, im II.Aufgebot dauert sie bis zum 31.März
desjenigen Kalenderjahres, in dem das 39.Lebensjahr vollendet wird. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche
freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heer drei
Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I nur drei Jahre.
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Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45.Lebensjahr, die weder dem Heer noch
der Marine angehören.
Unter normalen Verhältnissen würde also die Wehrpflicht eines Deutschen, der zu den Fußtruppen ausgehoben wird,
wie folgt verlaufen:
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