Klage des Salomon Heinle, Sattler Meister in Pfedelbach
gegen den Oberst Graf von Waldburg; 1808-1810

 
Es soll nachgefragt werden, ob Salomon Heinle mit einer Quartalseisen Zahlung einverstanden ist.; 24 Juli 1810

       Einem
Königlichen hochlöblichen

Ober Amte zu Oehringen
         mache ich folgende aller=

         höchste Resolution Seiner
         Majestät des Königs an mich bekant:
           "In der Schuldforderungs
           Sache des Sattler Hainle

           von Pfedelbach an den
           Obersten Graf von
           Waldburg muß abge=

           wartet werden, ob

           besagter Hainle mit
           der angebotenen Quar=
           talweisen Zahlung

           zufrieden ist."

 
Salomon Hainle bittet seine Königliche Majestät, für eine sofortige Zahlung zu sorgen.; 28 Juli 1810
                     Königliche Majestät!
   Pfedelbach,

Öhringen Oberamts

 den 28. Julii 1810.
Johann Salomon Heinle,

Sattlermeister, macht seiner

allerunterthänigste danks Erken=
nung für die allerhöchste Ver=

fügung, daß ihn der Obrist Graf

von Waldburg baar bezahlen soll,

zeigt aber allersubmisesten, daß
Graf von Waldburg ihn nur in

Zielern bezahlen wolle, welches

Supplieant nicht genehmichen kan.

Euer Königliche Majestät haben auf meine erhabene allerunterthä=

nigste Bitte, dem Obrist Graf von Waldburg zu befehlen allergnä=
digst geruhet, daß er mich um meine an ihn zu machen habende Forde=

rung so gleich befriedigen solle, welche allergnädigste Verfügung

ich mit dem allersubmisesten Dank erkenne.
Da aber hierrauf von dem Königlichen Generalfeldzeugmeister Amt

an mich daß Ansinnen gemacht worden, mich mit Abschlagszahlungen

zu gewiesen Terminen befriedigen zu dürfen, ich aber eine solche

Bezahlung nicht eingehen kan, weil ich gute Arbeit dem Grafen
von Waldburg geliefert und dem grösten Theil meiner Forderung

für Materialien baar ausgelegt habe; so bitte ich Euer Königliche

Majestät allerunterthänigst, dem Grafen von Waldburg befeh=

len zu lassen, daß er mich nunmehr mittelst baarer Bezahlung

klaglos, stellen solle.

         Ich ersterbe in alltiefster Supmission.

           Euer Königlichen Majestät.


      Seine Königliche Maje=

      stät wollen dem König Ober
      Amte Öhringen gdst auf=
      gegeben haben, dem inn ver=

      meldten Petenten hierauf
      zu bedeuten daß
      er sich mit der in Absicht
      seiner Forderung getrof=

      fenen Allerhöchsten Ver=
      fügung beruhigen solle.

      Deer Ludwigsburg d. 7.
      August 1810.
Die Publication bezeugt