Quellen zur Familienforschung in Baden Württemberg,
soweit sie für mich relevant sind

Die wichtigsten Schlagworte

Kirchenbücher
Quellen der Finanzverwaltung
Militärische Quellen
Landeshoheit, allgemeine Verwaltung
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Stadt- und Gemeindearchive
 
 
Kirchenbücher in Württemberg:

Zeitraum: ca. 1530 bis heute. Abhängig davon, wann die Aufzeichnungen begannen und welche Teile die Zeit überstanden (Krieg und Feuer). Die protestantischen Kirchenbücher in Württemberg befinden sich bei den Pfarreien und sollen im Orginal nicht mehr vorgelegt werden, um diesen wertvollen Bestand zu schützen.
Statt dessen kann man auf die Mikrofilme im Landeskirchenarchiv in Stuttgart zugreifen. Dort sind alle Kirchenbücher des Bereiches verfilmt. Falls Sie die Lesegeräte vor Ort nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Sollten Sie zugriff auf ein Lesegerät in Ihrer Nähe haben (z.B. Stadtarchiv), so können Sie sich auch die Mikrofilme zusenden lassen.
Adresse: Landeskirchliches Archiv, Balinger Str. 33/1, 70567 Stuttgart

Neben den Kirchenbüchern sind auch die Kirchenkonventsprotokolle von Bedeutung, die bei den Pfarrämtern liegen und nicht verfilmt wurden. Sie enthalten Untersucungen von Sittlichkeitsdelikten einschließlich unehelicher Geburten.

Die katholischen Kirchenbücher in Württemberg sind in den einzelnen Pfarreien einzusehen und werden zunehmend im Diözesanarchiv Rottenburg zentralisiert. Zweitschriften für die Zeit von 1808 bis 1875 befinden sich für viele Orte im Staatsarchiv Ludwigsburg.
Adresse: Diözesanarchiv, Eugen-Bolz-Platz 1, 72108 Rottenburg
 
 
Quellen der Finanzverwaltung in Württemberg:

Lagerbücher (Urbare, Beraine, Erneuerungen).
Zeitraum: ca. 14. Jahrhundert bis 1800
Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HSAS) Bestände H 101-237 und in den Archiven der ehemaligen Grundherren.
Für den Bereich Hohenlohe ist hier das Hohenlohe Zentralarchiv Neuenstein (HZAN) zuständig.

Steuerlisten
Zeitraum: 15. - 18. Jahrhundert
HSAS Bestände A 54a, vereinzelt in A 261 und anderswo, für neuwürttembergische Gebiete in den jeweiligen Beständen. Steuerbücher für altwürttembergische Gemeinden aus dem 18. Jahrhundert befinden sich bei den Gemeindearchiven.
In den Reichsstädten gibt es oft jährliche Serien von Steuerbüchern.

Amtsrechnungen
Zeitraum: ca. 15. Jahrhundert bis heute, nutzbar bis etwa 1810, teils auch bis 1850.
Inhalt: Grundherrliche Einkünfte, Handlohn, Gebühren für Schutz (von Beisassen) und Bürgeraufnahmen, Abzug, Hauptfall, Manumission (Entlassung aus der Leibeigenschaft), Leibhennen, Strafen aller Art, Handwerkslöhne sowie alle übrigen Einnahmen und Ausgaben an Geld, Frucht, Tieren und Materialien. Wichtig sind auch die Beilagen.

Leibeigenschaftsakten
Neben den eigentlichen Leibeigenenbüchern, meist aus dem 16. und 17. Jahrhundert, findet man Einträge über Leibeigene auch in Lagerbüchern, in Urkunden und in Rechnungen bzw. Rechnungsbeilagen.
 
 
Militärische Quellen in Württemberg:

Zu unterscheiden sind Quellen, die die ortsansässige Bevölkerung betreffen, und Listen von Soldaten.
HSAS A 28a Musterungslisten 1516-1607; ebd. L6 einige wenige Musterungs- und Auswahllisten des 17. und 18. Jahrhunderts, ebd. A 30a Stammrollen der Offiziere ab 1691, ebd. E 187 drei Serien von Soldatenlisten:
  • Aushebungslisten (1812-1819) bzw. Kontingentslisten (1820-1870) mit den Namen der zum Wehrdienst gezogenen Männer, etwa 25 bis 35% jedes Jahrganges
  • Assentierungslisten (1806-1871) mit den Namen der Freiwilligen, Kapitulanten, Sträflinge usw.
  • Einsteherbücher (1828-1868) mit Listen der Einsteller (1862-1868), weitere Listen bis 1914 nach Regimentern geordnet.
In Berlin gibt es ein sogenanntes "Krankenbuchlager". Es handelt sich um alphabetisch sortierte Listen, aller Soldaten, die einmal im Lazarett waren. So kann man die Einheiten ausfindig machen, in denen diese dienten. Der Zeitraum dieser Listen ist mir leider nicht bekannt.
Die Adresse lautet:
                     Das Krankenbuchlager Berlin
                     Wattstr. 11-13
                     13355 Berlin
                     Tel. 030/46302-0
                     Fax. 030/46302-189
 
 
Landeshoheit, allgemeine Verwaltung in Württemberg:

17.-18. Jahrhundert:
Die Protokolle der Zentralbehörden (Württemberg, Kurpfalz, die badischen Markgrafschaften, Salem usw.) enthalten zahlreiche Verhandlungen über einzelne Untertanen in Straf- und Verwaltungssachen. In den größeren Territorien gab es Behörden für verschiedene Gebiete.
Die Protokolle der einzelnen Ämter in größeren Territorien enthalten meist auch nicht mehr Fälle als die Protokolle der Zentralbehörden, da alle Fragen diesen zur Entscheidung vorgelegt wurde.

In kleinen Territorien und Reichsstädten bestehen verschiedene Möglichkeiten der Protokollführung:
  • eine einzelne Protokollserie für alle Arten von Vorfällen.
  • verschiedene Serien: Kontraktenprotokolle (Heiratsverträge, Käufe), Gerichtsprotokolle (Klagsachen), Verhörs- oder Audienzprotokolle (Verwaltungssachen, z.B. Aufnahme ins und Entlassung aus dem Bürgerrecht, Erlaubnis zur Heirat).
  • Spezialserien: z.B. Manumissionsprotokolle, Handlohnprotokolle.
19. Jahrhundert:
Übergang von Protokollen zu Einzelakten, Aufteilung von allgemeiner Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Übergang von Zuständigkeiten an die unteren Verwaltungsbehörden.
Für Bürgerrechtssachen waren zuständig:
  • Einbürgerung: Gemeinden, Oberämter, Kreisregierungen, Miniterium.
  • Auswanderung: Gemeinden, Oberämter, ab 1871 auch Kreisregierungen.
  • Ansässigmachung von Vagabunden: Oberämter.
Akten bzw. Einträge über solche Fälle sind in den Archivalien aller dieser Verwaltungsebenen zu finden, am ehesten in den Oberamtsbeständen.
 
 
Freiwillige Gerichtsbarkeit in Württemberg:

Eintragungen über Grundstückskäufe in den örtlichen Kaufbüchern (im Gemeindearchiv), dort auch Heiratsverträge und Erbschaftsakten (Inventuren und Teilungen) bis 1900, danach bei den Notariaten.
Größere Territorien der Zeit vor 1800: Käufe, Erbschaften und der gleichen wurden meist von den einzelnen Ämtern abgewickelt und in Kontraktenprotokolle eingetragen, teils gab es spezielle Behörden für solche Aufgaben.
Kleinere Territorien aus der Zeit vor 1800: Vorgänge dieser Art wurden in der Regel von den einzelnen Ämtern vorgenommen und in die Protokolle eingetragen (Amtsprotokolle oder getrennte Kontraktenprotokolle).
 
 
Stadt- und Gemeindearchive in Württemberg:

Hier sind teils sehr umfangreiche Bestände zu erwarten, besonders in den Archiven der ehemaligen Reichsstädte (Ulm, Reutlingen, in Heilbronn starke Kriegsverluste; die reichsstädtische Archive sind nur unzulänglich verzeichnet).

Das typische württembergische Gemeindearchiv enthält:
  • Inventuren und Teilungen (17. Jahrhundert oder später bis 1900).
  • Pflegschaftsakten (18.-19. Jahrhundert).
  • Kaufbücher (18.-19. Jahrhundert).
  • Unterpfandbücher (18.-19. Jahrhundert).
  • Bürgerbücher (19. Jahrhundert).
  • Gemeinderats- und Gerichtsprotokolle (18.-19. Jahrhundert).
  • Feuerversicherungskataster (19. Jahrhundert).