Aufenthalskonsens für Johann Michael Heinle in Augsburg; 1792

( Stadtarchiv Augsburg, Aufenthalskonsens 1792; Fasz. 9, Nr.5)
 
Nachdem Johann Michael Heinle bereits 1788 seine Gastwirtschaft in Öhringen verkauft und zu seinem Bruder Johann Friedrich Heinle nach Augsburg gezogen war, wollte er 1792 offiziell in desen Firma mitwirken. Dazu war es aber erforderlich, dass er seinen Aufenthalt in Augsburg legalisierte, d.h. eine formelle Aufenthalsgenehmigung beantragte. Hier finden Sie den Text seines Antrages vom 26.09.1791.

Aufenthalskonsensantrag vom 26.09.1791
....
Der rühmlich gefaßte Entschluß meines Endes gehorsamst Erleslichen hier verbürgenten Bruders, des Handelsmanns Johann Friedrich Hainle, mich auf zu seinem Geschäfte abzurichten, wie der Umstand, daß dieser mein namlicher Bruder zu folge seiner Berufs=Geschäfte, öfters von hier abwesend seyn muß, wodurch er in die Nothwendigkeit gesetzt ist, mir bis zu seiner jedesmaligen Rückkehr, theils die Nachsicht in den Geschäften, und bey den Arbeitern an denen Maschinen, zu übertragen; und überhaupts der Wunsch meiner, mich zu dem Geschäfte meines Bruders appliciren zu können; sowie der Wunsch jenes, an mir eine vertraute Person bey seinen Geschäften zu haben; dem zu folge mich allhier aufhalten zu müßen; laßen mich, als einem Fremden, an Einen Hochedlen und Hochweisen Magistrat allhier die gehorsame und angelegene Bitte, um den hiesigen Aufenthalt bey meinem Bruder wegen; deren gnädigen Erfüllung ich um so getroßter entgegen sehe, als bloß die Beförderung meines künftigen Wohles, u. sicherer Betrieb der Geschäfte meines mehr bemeldten Bruders diese Bitte zu Grund hat. Ich empfehle daher selbige zu Hochgeneigtem Erhör, mich aber zu allen Gnaden und Gunsten, mit tiefschuldigster Hochachtung geharrend, Eines Hochedlen und Hochweisen Magistrats,
...