Im Namen der Allerhei=
ligsten und Hochgelobten Drei=
faltigkeit Amen!
Kund p.p. daß zu Endgesagtem Dato durch
sonderbahren Göttlichen Schikung das Aller=
höchsten zuvorderist aber zu seinen
Ehren, dan zu Mehr und Fortpflanzung
des Menschlichen Geschlechts, durch ehlicher
Liebe Treue und freundschaft mit
Rath und Einwilligung ..... geliebter
Eltern, Freund und Anverwanden,
zwischen Herr Johann Michael Hein=
le neuangehender Bürger und Cro=
nenwirth auch Beckern dahier, Herr
Joh. Fried. Heinlens Amtsbürger=
meisters und Allmosen Verwalters
Hinselbst ehelich noch ledigen Sohn
an Einem und Jungfrau Maria Elisa=
betha Susanna, Herr Johann David
Österlins Mahl-Müllers Heiligen
Pflegers auch Feld Richters zu Vell=
berg ehelich noch ledigen Tochter eine
Christliche Eheverbindung vorgegan=
gen, und dabei wegen bederseits
zusamenbringenden Vermögens
nachstehendes verabredet und ver=
glichen worden.
Erstlich wollen bede Neuverlobte, als Er
Herr Johann Michael Heinle und
Sie Elisabetha Maria Susanna
einander zum Stande der Heili=
gen Ehe Haben und behalten, auch
solch Ehegelübd nächstens durch Prie=
sterliche Einsegnung öffentlich bestät=
tigen zu lasen, so dan wie es Christ=
lichen Eheleuten geziemet in auf=
richtiger ehlicher Liebe und freund=
schaft biß an das Ende ihres Lebens bei=
samen bleiben.
Zweitens verspricht des Herr Bräutigams
Herr Vater seinem Sohn zu einem
wohnen Heurath Güth in die Ehe zu
geben Ein Tausend Gulden welche an
dem Hauß-Kaufschilling abzuziehen sind
Dahingegen
Dritens bekomt die Jungfrau Brauth
von ihrem geliebtem Herr Vater zu ei=
nem Heurath Güth
Ein Tausend Fünf Hundert Gul=
den an welch beschriebenen 1500 fl. sie
sogleich die Helfte mit 750 fl. erhält,
die andere Helfte aber erst inam
Halben Jahr zu empfangen nebst
einer ohnentgeltlichen frey= u:
Standes mäsigen Aussteuer auch
Hochzeit Haltung.
Viertens ist wohlbedächtlich verabre=
det und verglichen worden, daß
wen eines von beden neuangehen=
den Eheleuten vor dem andern
über kurz oder lang ohne Hinter=
lassung ehelicher leibes-Erben
das Geistlichen mit dem Ewigen ver=
wechseln würden, so sollen von des=
sen nachgelassenem Vermögen
Vier Hundert Gulden als ein Rückfall dessen
nachgelassenen Freunden Herausge=
zalet werden, das übrige aber alles
dem überlebenden Ehe-Consorten über=
lassen seyen. Sollte aber
Fünftens diese Ehe bei Hinterlassung
ehlicher Leibes-Erben getrennt und der
Hinterbliebene Ehetheil zur anderwei=
ten Ehe schreiten wollte, so solle von
dem vorhandenen Vermögen wen
nur 2 Kinder am Leben seyn sollten,
denenselben Ein Drittel, wo aber meh=
rere vorhanden wären das Vermö=
gen zwischen Eltern und Kin=
dern in 2 gleiche Theile getheilt
werden. Und noch endlich
Sechstens in dieser Heuraths Abrede
nicht deutlich genug ausgedrücket
oder bedungen p.p.
Urkundlich Öhringen den
4ten Merz 1782
Auf Seiten
Des Bräutigams Der Jungfer Braut
Joh. Friedrich Heinle Joh. David Österlin
als Vatter Maria Elisabetha Oe
Joh: Mich: Heinle sterlin