Johann Michael Heinle Cronenwirt:
Heirats-Abrede, 1782

Hochzeits-Abrede 1782

Im Namen der Allerhei=

ligsten und Hochgelobten Drei=
faltigkeit Amen!

Kund p.p. daß zu Endgesagtem Dato durch
sonderbahren Göttlichen Schikung das Aller=

höchsten zuvorderist aber zu seinen
Ehren, dan zu Mehr und Fortpflanzung

des Menschlichen Geschlechts, durch ehlicher
Liebe Treue und freundschaft mit
Rath und Einwilligung ..... geliebter

Hochzeits-Abrede 1782
Eltern, Freund und Anverwanden,

zwischen Herr Johann Michael Hein=

le neuangehender Bürger und Cro=
nenwirth auch Beckern dahier, Herr

Joh. Fried. Heinlens Amtsbürger=

meisters und Allmosen Verwalters

Hinselbst ehelich noch ledigen Sohn
an Einem und Jungfrau Maria Elisa=

betha Susanna, Herr Johann David
Österlins Mahl-Müllers Heiligen
Pflegers auch Feld Richters zu Vell=
berg ehelich noch ledigen Tochter eine

Christliche Eheverbindung vorgegan=
gen, und dabei wegen bederseits

zusamenbringenden Vermögens
nachstehendes verabredet und ver=

glichen worden.

Erstlich wollen bede Neuverlobte, als Er
   Herr Johann Michael Heinle und
   Sie Elisabetha Maria Susanna
einander zum Stande der Heili=
gen Ehe Haben und behalten, auch

solch Ehegelübd nächstens durch Prie=
sterliche Einsegnung öffentlich bestät=
tigen zu lasen, so dan wie es Christ=

lichen Eheleuten geziemet in auf=

richtiger ehlicher Liebe und freund=

schaft biß an das Ende ihres Lebens bei=

samen bleiben.

Hochzeits-Abrede 1782

Zweitens verspricht des Herr Bräutigams

Herr Vater seinem Sohn zu einem

wohnen Heurath Güth in die Ehe zu

geben Ein Tausend Gulden welche an

dem Hauß-Kaufschilling abzuziehen sind

           Dahingegen

Dritens bekomt die Jungfrau Brauth

von ihrem geliebtem Herr Vater zu ei=
nem Heurath Güth

Ein Tausend Fünf Hundert Gul=

den an welch beschriebenen 1500 fl. sie

sogleich die Helfte mit 750 fl. erhält,

die andere Helfte aber erst inam

Halben Jahr zu empfangen nebst

einer ohnentgeltlichen frey= u:

Standes mäsigen Aussteuer auch

Hochzeit Haltung.
Viertens ist wohlbedächtlich verabre=

det und verglichen worden, daß

wen eines von beden neuangehen=

den Eheleuten vor dem andern

über kurz oder lang ohne Hinter=

lassung ehelicher leibes-Erben

das Geistlichen mit dem Ewigen ver=

wechseln würden, so sollen von des=

sen nachgelassenem Vermögen
Vier Hundert Gulden als ein Rückfall dessen

nachgelassenen Freunden Herausge=

zalet werden, das übrige aber alles
dem überlebenden Ehe-Consorten über=

lassen seyen.    Sollte aber
Fünftens diese Ehe bei Hinterlassung

ehlicher Leibes-Erben getrennt und der

Hinterbliebene Ehetheil zur anderwei=

Hochzeits-Abrede 1782
ten Ehe schreiten wollte, so solle von
dem vorhandenen Vermögen wen

nur 2 Kinder am Leben seyn sollten,

denenselben Ein Drittel, wo aber meh=

rere vorhanden wären das Vermö=
gen zwischen Eltern und Kin=
dern in 2 gleiche Theile getheilt
werden.     Und noch endlich
Sechstens in dieser Heuraths Abrede
nicht deutlich genug ausgedrücket
oder bedungen p.p.

Urkundlich Öhringen den

4ten Merz 1782

      Auf Seiten

Des Bräutigams           Der Jungfer Braut

Joh. Friedrich Heinle     Joh. David Österlin

  als Vatter              Maria Elisabetha Oe

Joh: Mich: Heinle           sterlin