Waldenburger Schatzungsbuch von 1680 Band 132 Folio ? zu
Georg Hainlin.

Orginal

                     Georg Hainlin (1.Besitzer)
                     Michael Hainlin (2.Besitzer
                     Georg Simon Seßler (3.Besitzer)
                     Johann Friedrich Wieland (4.Besitzer)

Morgen,  Viertel     Verschatzt gültbare gütter vermög Lagerbuchs folio 241          Schilling
                     Ein Hauß (später Nachtrag: Zwei Häusser), Hoff, Scheuren, samt
           1/2       Krautgardten Zwischen Ihme sebsten
                     allerseits gelegen                                              116
                     darzu Ist gehörig undt
                     gibt davon güllt 39 Kreuzer, 1 Fastnachtshuhn
                     2 Sommerhühner und 2 Simri Habern gen
                     Neuenstein

 10        --        An einem Stück Äcker an seinem Hof, so alles
siehe (1)              umbheget, gelegen                                               80
 3         --        so Wies, oberhalb seinem Haus liegen                            12
 6         --        Tagwerg Wiesrain in einem Stück, zwischen,
                     dem Waldenburger Forst und dem Herbenberg gelegen.              60
 1         --        Weinberg, zwischen Ihm selbst undt
                     Hans Jörg Beyern gelegen                                       80
 3         --        Etzrain im Herbenberg, worinn schwarz
                     raue Eichen stehen, aber zwischen Ihm selbst                    15
 3         --        Tagwerg Bretzgereute dar selbst, zwischen
                     anderen sein gütter, fol:202. gibt
                     güllt. 15 1/4                                                   15
                                                                                ---------------
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(1)In den später nachgetragenem wird festgehalten, wieviel der Güter auf Hans Daniel übergehen z.B.
2 von 10 Morgen Äcker
1 von 6 Morgen Tagwerg Wiesen

In einem Taufeintag (seiner Tochter Anna Dorothea) vom 18.12.1701 wird Michael als "annoch Haußgenoßee" bezeichnet. Im Eintrag von 1703 ist keine entsprechende Bemerkung zu finden.

In einem Taufeintag (seines Sohnes Georg Michael) vom 21.10.1704 wird von Johann Daniel und seiner Frau gesagt : "so noch kein eigene Wohnung haben". Beim nächsten Eintrag von 1706 fehlt jeglicher Kommentar.
Hat Michael zwischen 1702 und 1703 den elterlichen Hof übernommen? Wurde dann zwischen 1704 und 1706 ein Teil des Hofes an Johann Daniel abgtreten und von diesem ein Haus gebaut?
In diesem Zusammenhang muss auch die Änderung von "Ein Haus" zu "Zwei Häuser" gesehen werden.