Hier gibt es lokale Geschichte aus der Zeit vor 1490


Diese Seite will nur einen groben Überblick, der Entwicklung in der Zeit vor 1490 aufzeigen, um so besser die Welt meiner Ahnen verstehen zu können. Dabei geht es mir nicht darum, die deutsche Geschichte genau zu erfassen, sondern Ereignisse aufzuzeigen, die für das Leben der einfachen Leute wichtig wurden. Alles andere würde den Rahmen dieser Homepage sprengen.

Die wichtigsten Schlagworte

1445-1496: Württembergs wichtigster Regent im Mittelalter
Die Gechichte der Pfedelbacher
Die Besiedlung des Waldlandes am Beispiel von Obersteinbach
Der geschichtliche Werdegang von Obersteinbach
Die Anfänge der Hohenloher
Das Hohenloher Dorf Teil 1
Weitere Quellen im Internet
Quellennachweis


 

Württembergs wichtigster Regent im Mittelalter

Württembergs "geliebter Herr" wurde er genannt, Baumeister der schwäbischen Gelehrtenrepublik - Graf Eberhard im Bart (1445-1496) gilt als volkstümlichster aller Landesherren im Schwabenland. Er vereinigte das Land und förderte mit der Gründung der Universität Tübingen die Wissenschaften.
Latein durfte Eberhard nicht lernen. Das verbot ihm sein Vater, Graf Ludwig I. von Württemberg-Urach. Latein nicht zu verstehen, bedeutete in der Renaissance den Ausschluß aus der Wissenschaft, eine Bildungsbremse. Schließlich lag zu Eberhards Geburt im Jahr 1445 noch nicht eimal Luthers Bibelübersetzung vor. Als privilegierter Mensch war Eberhard freilich nicht vom Erkenntnisgewinn ausgeschlossen. Er las viel. Walter Jens nannte ihn einen gebildeten Mann.
Der Landeshistoriker Hansmartin Decker-Hauff bemerkte: "Eberhard hatte das Schmalz nicht im Oberarm, sondern im Oberstübchen". Ein gescheiter Mann, der gescheite Politik machte und gerne einen Rat angenommen hat.- Man sagt ihm noch eine andere moderne Eigenschaft nach: Er sei teamfähig gewesen. In Tübingen umgab er sich mit intellektuellen Freunden wie dem ersten Uni-Rektor Johann Naukler, die nicht jedes Wort wägen mußten, wenn sie disputierten.
Schon zu Lebzeiten sehr beliebt, wurde Eberhard, dem fünften Grafen von Württemberg; ein gewaltiger Nachruhm zuteil: Decker-Hauff nannte ihn den "größten Regenten, den Württemberg im Mittelalter hatte,". Landesgeschichtler Gerhard Raff sieht in ihm den "Wegbereiter der württembergischen Demokratie".
Justinus Kerner setzte Eberhard in seinem Gedicht "Preisend mit viel schönen Reden" ein Denkmal. Dieses Lied wurde im 19. Jahrhundert zur württembergisch-schwäbischen Nationalhymne. Zeitgenossen zufolge war Eberhard ein bescheidener, gerechter Mann, der nichts zu befürchten hatte, wenn er sich ohne Begleitschutz unter seine Untertanen begab. "Graf im Bart: ihr seid der reichste, Euer Land trägt Edelstein", jubelten ihm bei der Herzogserhebung 1495 die deutschen Fürsten zu.
Doch zunächst sah es aus, als ob nichts rechtes aus Eberhard werden sollte. In der Jugend schlug der schon mit fünf Jahren Herrscher gewordene Eberhard über die Stränge. "Manches Nönnlein wurde von ihm geschwängert", berichtet Raff. Die Wallfahrt im Jahr 1468 ins Heilige Land veränderte ihm zum Positiven. Acht Jahre später heiratete er das italienische Adelsfräulein Barbara von Gonzaga und lebte mit ihr ein relativ einfaches Leben.
Graf Eberhards Wahlspruch hieß "Attempto", was so viel heißt wie: Ich wag's, ich will es riskieren. Und er nahm sich einiges vor. Es war ein Kraftakt, in Tübingen im Jahr 1477 eine Hohe Schule aufzubauen. Eberhard machte sich mit viel Raffinesse und diplomatischer Kunst daran. Er schuf eine wirtschaftliche Basis, um seine Professoren bezahlen zu können. Deshalb verlegte er das Chorherrenstift von Sindelfingen nach Tübingen, kassierte dessen Pfründe, dabei die Genehmigung von Papst und Kaiser einholend. Beteiligt am ganzen Plan war Eberhards brilliante Mutter Mechthild (1419 bis 1482). Deren Vater, der Pfalzgraf Ludwig bei Rhein, hatte schon die Heidelberger Universität gefördert. Ihr zweiter Mann, der österreichische Herzog Albrecht VI, gründete mit ihrem Zutun die Universität Freiburg.
Eberhard fügte mit dem Münsinger Vertrag von 1482 das zerrissene Land wieder zusammen und verordnete in seinem Testament, daß es "nit getrent noch getailt" werden dürfe - ein Verdikt; das sich sicherlich auch auf das Gesicht des heutigen Baden-Württemberg auswirkte. Denn ohne die Vereinigung von Württemberg-Urach mit Württemberg-Stuttgart im Jahre 1482, so darf man spekulieren, wären die württembergischen Herrschaften schwach wie viele andere kleine Fürstentümer im Südwesten geblieben und wohl in napoleonischer Zeit untergegangen.
Eberhard gilt auch als Erfinder der Kehrwoche. Der Graf, der Vater und Großvater durch die Pest verlor, erkannte als naturwissenschaftlich denkender Mann einen Zusammenhang zwischen mangelhafter Hygiene und Seuchen. Also verfügte er laut Raff die "in fünf Jahrhunderten bewährte seuchenhygienische Präventionsmaßnahme unter Anwendung des basisdemokratischen Rotationsverfahrens".

 

Die Gechichte der Pfedelbacher

Schloß Pfedelbach Bild: Schloß Pfedelbach

In der fränkischen Zeit wurde das altgermanische Freibauerntum abgelöst durch das Lehenswesen. Die Gaugrafen ließen das Land besiedeln, belehnten die Siedler mit Land und ließen es durch dieselben roden und urbar machen. Aus den Dorfführern bildete sich der Ortsadel heraus.
1037 hieß Pfedelbach Pfadelbach, 1270 Phedelbach, 1371 Phfedlbach und seit dem 15. Jahrhundert Pfedelbach. Das adlige Geschlecht der Herren von Pfedelbach war wohl unzweifelhaft die Grundherrschaft des Dorfes. Doch besaß auch die Herrschaft Hohenlohe einige Güter daselbst, welche die Pfedelbacher zu Lehen trugen. Unbekannt ist der Stammvater derer von Pfedelbach. Wir wissen von einem Sohn Dietrich (1270), der Kanonikus in Öhringen war. Unbekannt ist auch dessen Bruder, der den Stamm fortsetzte. Dieser unbekannte Bruder Dietrichs hatte zwei Söhne, BeringerI. (1300, 1319) und Walter, genannt der Vogt (1312). Walters Linie starb mit dessen Sohn Dietrich (1313) aus, der ebenfalls Kanonikus in Öhringen war. Walter hatte noch eine Tochter Jutta (1312), die durch ihre Güterschenkungen an das Kloster Gnadental bekannt wurde.
Der schon erwähnte Beringer I. hatte seinerseits zwei Söhne namens Heinrich (Kanonikus, 1332 bis 1344) und Beringer II. (1359), der drei Söhne und eine Tochter hinterließ. Zwei Söhne wurden Canonici, nämlich Dietrich (1344 bis 1355 Kanonikus und Dekan) und Gerhard (Kanonikus 1345). Die Tochter Richza war von 1358 bis 1365 Äbtissin im Kloster Gnadental. Der dritte, weltlich gebliebene Sohn Beringer III. starb 1379. Sein einziger Sohn hieß auch wieder Dietrich (1379 bis 1419) und war der Schwiegersohn des Hans von Ohrn, der seinerseits Vogt in Öhringen war und 1379 bis 1419 erwähnt wird.
Dietrich hatte nur eine Tochter, Reitza mit Namen, die ihr Erbe, das Dorf Pfedelbach und weitere Güter in Buchhorn, in die Ehe mit Zeisolf von Adelsheim einbrachte (1419). Vermutlich waren die beiden Familien miteinander verwandt, denn beide tragen das Widderhorn in ihren Wappen. Der Sohn der Letzten von Pfedelbach, Götz von Adelsheim, verkaufte 1472 seinen Besitz an die Grafen Gottfried, Friedrich und Kraft von Hohenlohe. Dazu gehörten: das Schloß mit "Gräben und Begriff", Baum- und Krautgarten, das ganze Dorf Pfedelbach mit allen Vogteien, Gerichten, Nutzen und allen Herrschaften, die Schäferei, 450 Morgen Wald, eine eigene Kelter mit zwei Bieten, ein Viertel an der den Nonnen zu Gnadental gehörigen Kelter, Weingärten und Wiesen zu Buchhorn, Oberweiler, Buch, Geld und Naturalgülten sowie Güter und Rechte im Ohrntal, in Harsberg, Tannhof, Eschelbach, Bretzfeld, Ebersberg, Beutingen, Rappach, Schwabbach und Michelbach. Für 4000 Rheinische Gulden ging alles in den Besitz der Hohenlohe über. Seitdem war Pfedelbach ein nicht unwesentlicher Bestandteil des expandierenden, seit 1450 zur Grafschaft erhobenen Territoriums der Hohenlohe. Die Untertanen wurden aus der Pflicht gegenüber dem alten Ortsherrn entlassen und huldigten den neuen.

 

Die Anfänge der Hohenloher

Im Brettachgau, zu diesem zählte unsere Gegend damals, war eine bedeutende Grafenfamilie ansässig. Bekannt geworden sind Hermann, Siegfried, Eberhard und der Gemahl der Gräfin Adelheid mit deren Sohn, dem späteren Bischof Gebhard von Regensburg. Dieser gründete, zusammen mit seiner Mutter Adelheit, an der bereits bestehenden Pfarrkirche in Öhringen ein Kollegiatstift. In diesem Stiftungsbrief von 1037 werden erstmals schriftlich die Städte Öhringen und Pfedelbach erwähnt. Bischof Gebhard von Regensburg vermachte einen Teil seines Erbes dem Bistum Regensburg; dieses gab Länder und Rechte von 1253 an seinerseits als Lehen aus, und zwar an die edelen Herren von Hohenlohe und Dürn sowie an ritterliche Vasallen, wie die Herren von Neuenstein, Gabelstein, Neudeck, Berlichingen, Ohrn und Pfedelbach. Regensburger Lehen waren u.a. Harsberg, Oberohrn und Windischenbach. Der Sohn der Letzten von Pfedelbach, Götz von Adelsheim, verkaufte 1472 seinen Besitz an die Grafen Gottfried, Friedrich und Kraft von Hohenlohe.

Im Taubertal um Mergentheim und Weikersheim wird zu Beginn des 12. Jahrhunderts eine edelfreie Familie greifbar, vornehmlich in den Zeugenreihen der von den Bischöfen von Würzburg ausgestellten Urkunden. Ihre Mitglieder gehörten zur Klientel des Bischofs, waren aber nicht seine Untertanen. Pfitzingen und Weikersheim sind die ersten von ihnen bewohnten Sitze. 1178 wird eine Burg Hohenloch oder Holach erwähnt, die im Dorf Hohlach bei Uffenheim lokalisiert wird, aber heute spurlos verschwunden ist. Obwohl diese Burg keine besondere erkennbare Rolle für die Familie spielte - sie wurde schon 1378 an die Burggrafen von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern verkauft -, gab sie der Familie den Namen. Dieser Name wurde im ausgehenden 15. Jahrhundert auf das beherrschte Territorium übertragen. Diese Reihenfolge der Verwendung - Burgname, Familienname, Gebietsbezeichnung - ist nicht gerade selten. Baden und Württemberg sind einschlägige Beispiele dafür.
Kaisernähe und Zuneigung zu den ritterlichen Orden prägten die nachweisbaren Anfänge der Hohenlohe. Der erste Träger dieses Namens, Albert, zog mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa ins Heilige Land. Nach seiner Rückkehr schenkte er dem Johanniterorden seine Eigenkirche in Reichartsroth. Auch das Patronatsrecht über die Pfarrkirche in Mergentheim ging als Schenkung 1207 an den Orden. Als zuständiger geistlicher Oberherr mußte der Bischof von Würzburg diese Schenkung genehmigen. An seiner darüber ausgestellten Urkunde hängt das älteste erhaltene Siegel mit dem Stammwappen der Hohenlohe. Es zeigt zwei übereinanderstehende schwarze Leoparden.
Wie in nahezu allen Adelsfamilien galt auch bei den Hohenlohe im Mittelalter das Prinzip der Realteilung. Beim Tode des Vaters wurde das Erbe unter die überlebenden Söhne aufgeteilt, auch die Herrschaftsrechte. Weibliche Mitglieder des Hauses erhielten Ländereien als Mitgift, die vielfach dem Haus verlorengingen, das andererseits von Mitgiften der eingeheirateten fremden Adelsfrauen profitierte. Auch in der Hinwendung zu geistlichen Orden und der Förderung von Klöstern verhielten sich die Hohenlohe traditionell. Die erste konkret überlieferte Erbteilung fand 1219 statt. Drei von fünf Brüdern traten damals dem noch jungen Deutschen Orden bei und übergaben ihm ihre Besitzanteile, vor allem Mergentheim und das umliegende Gebiet. Mit dieser Schenkung wurde der Grund dafür gelegt, daß der Orden nach dem Verlust (Ost-)Preußens in der Reformation hier ein neues Zentrum ausbilden konnte. Mitglieder der Familie Hohenlohe hatten wichtige Positionen im Deutschen Orden inne. Zwei von ihnen, Heinrich und Gottfried, bekleideten das Amt des Hochmeisters.
Nicht nur zum Würzburger Bischof, sondern auch zum staufischen Hause standen die Hohenlohe in enger, für sie vorteilhafter Verbindung, besonders die 1219 weltlich gebliebenen Brüder Gottfried und Konrad. In dieser Frühzeit der Territorialentwicklung gab es noch keine flächendeckende Herrschaft. Es gab Eigengüter, Lehen, nutzbare Rechte. Soweit es sich um vom Kaiser verliehene Rechte - Regalien - handelte, erkennt man darin die Wurzeln moderner Souveränitätsrechte: Zoll, Geleit, Wildbann, Forsthoheit. In einem bemerkenswerten Vertrag von 1230 grenzten Gottfried und Konrad ihre Interessensphären ab. Konrad erhielt den östlichen, heute vorwiegend in Bayern liegenden Anteil und erbaute die Burg Brauneck, nach der er sich nannte. Durch seine Heirat mit der begüterten hessischen Erbtochter Petrissa von Büdingen erhielt er reiche Besitzungen in der Wetterau. Die von ihm begründete Linie Brauneck starb 1390 in männlicher Linie aus. In der von ihren Angehörigen gestifteten Herrgottskirche in Creglingen kann man noch heute ihre Totenschilde bewundern, seltene Zeugnisse aus dieser so weit zurückliegenden Epoche. Der gesamte Braunecker Besitz ging dem Haus wieder verloren. Ein relativ unbedeutender Teil, die Herrschaft Haltenbergstetten, fiel eher zufällig 1802 nach vielfachem Wechsel der Herrschaft vorübergehend an das Haus Hohenlohe zurück.
Der Raum, den das Land der Hohenlohe allmählich ausfüllen sollte, war im frühen Mittelalter noch weitgehend unbesiedelt. Dichte Wälder überzogen das von wenigen Überlandwegen durchzogene Gebiet, in dem es kein altes städtisches Zentrum gab. Wichtig war die Salzgewinnung im Kochertal, der das spätere Schwäbisch Hall, aber auch Niedernhall ihre Bedeutung verdankten. Zwar gab es immer wieder Versuche der umliegenden Territorialherrschaften - Württemberg, Burggrafen von Nürnberg, Bischöfe von Würzburg und Mainz -, ihren Machtbereich auszudehnen, aber gestützt auf die staufischen Kaiser konnten die Hohenlohe sich ausbreiten.
Schloß Langenburg Bild: Schloß Langenburg

Bekannt sind die Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Friedrich II. und seinem unglücklichen Sohn Heinrich (VIL). In diesen Streit wurde auch von Hohenlohe einbezogen, der damals mit dem Bischof von Würzburg um das Erbe der ausgestorbenen Herren von Langenberg rang. Die Langenberger waren wohl durch Heirat mit ihm verwandt. Als Lehen des Bischofs von Würzburg erhielt Gottfried um 1235 die Herrschaft um die Langenburg, die er sofort zu einer Festung im Stil der italienischen Kastelle auszubauen begann. Mit dem Kauf von Krautheim und Boxberg griff Gottfried 1239 weiter in den von überörtlichen Herrschaften weitgehend freien, vom Niederadel stark durchsetzten Raum aus.
Während des Neubaus der Burg auf dem Langen Berg oberhalb der Jagst kam es zu einem politischen Zwischenfall, der der Expansion der Hohenlohe eine neue Stoßrichtung gab. Als König Konrad IV. 1250 in Regensburg weilte, wurde ein Attentat auf ihn verübt, an dem der Regensburger Bischof nicht unbeteiligt war. Zur Strafe mußte der Bischof auf entlegene Teile seiner Herrschaft verzichten. Gottfried von Hohenlohe, Erzieher, Berater und Vertrauter des Königs, erhielt die Vogtei über das Stift Öhringen zugesprochen und die Regensburger Lehen um Waldenburg. Gezielt haben er selbst und seine Nachfolger dann den niederen Adel ausgekauft und seine Burgen an sich gezogen. Lebensbindungen zu den geistlichen Mächten, neben dem Bischof von Würzburg die von Mainz, Trier und Augsburg, wurden gefestigt oder neu begründet. Gegen Westen und Süden verfestigten sich danach die Grenzen gegenüber dem Land der Württemberger, von dem die Hohenloher noch mehr trennte. Sie fühlten sich als Franken. Die Sprachgrenze zwischen Schwaben und Franken verlief unweit der späteren Landesgrenzen.
Schloß Krautheim Bild: Schloß Krautheim

Zu den wesentlichen Erwerbungen Gottfrieds zählten die späteren Regierungssitze Neuenstein und Waldenburg. Wichtig war auch die Vogtei über das 1172 gegründete Prämonstratenserinnenkloster Schäftersheim. Sein Sohn Kraft I. (-~ 1312) setzte den Fuß ins Kochertal, wo er 1275 die Burg Lichteneck mit dem Dorf Ingelfingen kaufte. Durch seine Heirat konnte er die Herrschaft Lobenhausen an sich ziehen. Sein Onkel Konrad von Krautheim übertrug ihm als dritte Klostervogtei die über das 1246 von Hohebach nach Gnadental verlegte Zisterzienserinnenkloster. Kraft II. ( j- 1344) beerbte die Grafen von Flügelau und die Herren von Dürn. Kurz nur konnten Crailsheim und die nähere Umgebung behauptet werden.
Die Herrschaft der Hohenlohe war ein Konglomerat von Eigengütern, Lehen und Regalien, die jeweils einzeln verliehen wurden. Es gab zunächst kein kaiserliches Privileg, das alle diese diffusen Rechtstitel zusammenfaßte. Einen ungefähren Eindruck des hohenlohischen Herrschaftsbereichs im 14. Jahrhundert gibt die Beschreibung des Wildbannes wieder, den Kraft II. von Hohenlohe 1331 von Kaiser Ludwig dem Bayern bestätigt erhielt. Er reichte von Schillingsfürst im Osten bis zum Harthäuser Wald östlich von Heilbronn im Westen, bis auf die Höhen der Waldenburger Berge bei Schwäbisch Hall im Süden und im Norden über Bartenstein hinaus an die Jagst. Das älteste Lehenbuch der Hohenlohe nennt 225 Vasallen - von Adelmann bis Zobel.
Die Verwaltung wurde unterhalb der durch den Herren des Landes und seine Räte gebildeten Regierung in Ämtern organisiert. Sie werden im 1357 unter Kraft III. ('j' 1371) angelegten ältesten Gültbuch, einem Verzeichnis der abgabepflichtigen Güter, deutlich. Amtssitze, von denen im Laufe der zahlreichen Erbteilungen etliche zwangsläufig zu Regierungssitzen aufstiegen, waren damals Waldenburg, Neuenstein, Öhringen, Zweiflingen, Neudeck, Forchtenberg, Niedernhall, Ingelfingen, Langenburg, Sulz, Lobenhausen, Roßfeld, Crailsheim und Honhardt. Platz wurde reserviert für Sindringen und das Ohrntal. Allerdings ist die Aufstellung nicht vollständig, denn es fehlen der gesamte Weikersheimer Bereich und Schillingsfürst. An der Spitze dieser Ämter standen die mit umfassender Kompetenz ausgestatteten Amtmänner. In den größeren Gemeinden entwickelte sich schon früh eine kommunale Selbstverwaltung, die sich in den von der Herrschaft genehmigten Dorfordnungen verbindliche Regeln für das Zusammenleben in der Dorfgemeinschaft gab. Hier wurden auch die Verwaltung des Gemeindeeigentums geregelt und die Wahlen der Repräsentanten der Gemeinde. Charakteristisch ist der Zuschnitt der Dorfordnungen auf die lokalen Besonderheiten.
Schloß Langenburg Bild: Waldenburg

In die Zeit Kaiser Karls IV. fällt das Bemühen der Hohenlohe um eine aktive Stadterhebungspolitik. Ilshofen, Adolzfurt, Niedernhall und Neuenstein erhielten vom Kaiser Stadtrechte, ohne daß die ge- wünschte Entwicklung überall eintrat. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts kam es zu einer Krise im Haus Hohenlohe, die auf das Verhalten einzelner Familienmitglieder zurückzuführen ist. Es hätte nicht viel gefehlt, und die Hohenlohe hätten das Schicksal vieler adliger Familien des Mittelalters erlebt: sie wären ausgestorben. Entsprechend den Strömungen der Zeit gingen bedeutende Stiftungen an geistliche Institute, so etwa an das 1380 neu gegründete Paulinereremitenkloster Goldbach unweit von Waldenburg oder das Spital in Öhringen, das ursprünglich an der Stelle einer in den Pestpogromen 1348/49 zerstörten Synagoge errichtet wurde. Aus nicht eindeutig geklärten Gründen wurden einzelne Güter, schließlich ganze Ämter verkauft und verpfändet, vor allem im östlichen Herrschaftsbereich. Als letzter großer Aderlaß mußte 1398 die Herrschaft Kirchberg mit Ilshofen an die drei aufstrebenden Reichsstädte Rothenburg, Dinkelsbühl und Schwäbisch Hall verpfändet werden, allerdings mit einem unbefristeten Wiedereinlösungsrecht. Vor allem die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach konnten dadurch ihren Machtbereich weit nach Westen vorschieben. Die Grenze gegenüber Hohenlohe blieb bis in das 18. Jahrhundert ein breiter Saum, in dem sich vielfache Rechte unübersichtlich vermischten. Schillingsfürst wurde zur Exklave im Markgraftum Brandenburg-Ansbach.
Nach dem kinderlosen Tod des Edelherren Ulrich von Hohenlohe ( j- 1407), dem Hauptverursacher des Ausverkaufs, drohte das Aussterben des Hauses in männlicher Linie. In dieser kritischen Situation verließ sein jüngerer Bruder Albrecht den geistlichen Stand, verzichtete auf seine Domherrenpfründen und heiratete die jugendliche Gräfin Elisabeth von Hanau. Auf ihn gehen alle hohenlohischen Linien zurück. Tatkräftig begann er mit der Stabilisierung des Restbesitzes, der nur noch einen Bruchteil Hohenlohes zur Zeit seiner mittelalterlichen Blüte darstellte. 1430 erhielt er das erste Gesamtprivileg für sein Land, in dem ihm König Sigismund alle Privilegien bestätigte, die Kaiser und Könige bis dahin für das Haus Hohenlohe ausgestellt hatten. Noch immer schmückte kein Titel die Edelherren, war ihre Stellung als souveräne Landesherren nicht gefestigt. Voraussetzung für die Erhebung in den Reichsgrafenstand war im späteren Mittelalter der Besitz einer Reichsgrafschaft. Der Zufall kam zu Hilfe. Durch die Heirat des Edelherren Albrecht mit Elisabeth von Hanau waren die Hohenlohe mit den Grafen von Ziegenhain und Nidda in Hessen verwandt. Als der letzte Graf, ein Cousin der Elisabeth von Hanau, 1450 kinderlos das Zeitliche segnete, war für die Hohenlohe die Stunde gekommen, auf die sie nicht unvorbereitet waren. Ohne die Interessen der Landgrafen von Hessen zu beachten, die sich schon im wohlverdienten Besitz der Grafschaften wähnten, ließen sich die Hohenlohe handstreichartig in Wien vom Kaiser mit den Reichsgrafschaften belehnen. Vom Tage der Belehnung an ließen sie sich als Grafen anreden, ungeachtet des hessischen Protests. Sichtbar wird die neue Würde in den Lehenreversen, den Bestätigungen der Vasallen über empfangene Lehen, in denen die früheren Edelherren jetzt als Grafen apostrophiert werden. Im nun quadrierten Schild führten die Hohenlohe seitdem die Wappen von Ziegenhain und Nidda in der Form, die der Schlußstein des Chorgewölbes der Öhringer Stiftskirche noch heute zeigt.
Es entspann sich ein 45jähriger Rechtsstreit, der erst auf dem Wormser Reichstag von 1495 beigelegt wurde. Gegen eine nicht unbeträchtliche Geldentschädigung verzichteten die Hohenlohe auf die beiden Grafschaften, in die sie nie einen Fuß hatten setzen können, sowie auf Schild, Helm, Wappen, Titel und Namen Ziegenhain und Nidda. Nicht mehr zu nehmen war ihnen der Grafentitel, der nun auf ihre eigenen Lande bezogen wurde. Seit 1495 kann man von einer Grafschaft Hohenlohe sprechen. Die existenzbedrohende Verschleuderungspolitik des Grafen Ulrich hatte zu Regelungen geführt, die eine solche Gefährdung für die Zukunft ausschließen sollten. Auch die Ausstattung von heiratswilligen Töchtern mit Grundbesitz führte langfristig zu einer Schmälerung der Einkunftsbasis der Herrschaft. In einem grundlegenden Vertrag wurde 1455 festgelegt, daß Veräußerungen nur mit Zustimmung aller Herrschaftsinhaber, also der Landesherren, möglich sein sollten. In einem noch bedeutenderen Hausvertrag wurden 1511 diese Grundlagen präzisiert. Modern gesprochen wurde aus der Herrschaft Hohenlohe ein unveräußerlicher Fideikommiß gemacht. Verkäufe von Rechten kamen seitdem nicht mehr vor, allenfalls solche von kleinen allodialen, also zum Privateigentum gehörenden Grundstücken. Man war im Gegenteil bemüht, die versprengten Güter, vor allem aber immer noch behauptete Restrechte des niederen Adels an sich zu ziehen und die Adligen damit zu belehnen. Das prachtvolle Lehenbuch des Grafen Albrecht von 1490 zeigt das erfolgreiche Bemühen um den Aufbau eines weitreichenden Vasallenverbandes. Eine militärische Macht stellten die Lebensritter jedoch nicht dar.

 

Die Besiedlung des Waldlandes am Beispiel von Obersteinbach

"Steinbach uff dem Wald", wie der Ort im Spätmittelalter genannt wird, tritt spät ins Licht der Geschichte. Dies hängt zweifellos mit der verhältnismäßig langsam einsetzenden Besiedlung des hochgelegenen, unwirtlichen Waldlandes zusammen. Erst seit siebenhundert Jahren gibt es eine schriftliche Überlieferung zur örtlichen Vergangenheit. Der Zeitpunkt der Gründung des Weilers Obersteinbach ist unbekannt. Es sind keine Urkunden vorhanden, die davon Nachricht geben könnten.
Erst als die Franken unter Chlodwig um die Wende vom 5. zum 6. Jahrhundert die Siedlungsgebiete der Alemannen eroberten, wurde, wenn auch zunächst vereinzelt, mit der Rodung der Waldgebiete begonnen. Man legte Neubrüche im Wald an...auch innerhalb des noch nicht einer Markgenossenschaft zugehörigen Waldgebietes, das nach fränkischem Brauch ursprünglich königlicher Besitz war und von den Königen an hochadlige Grundherren oder an die Kirche, zumal einzelnen KIöstern, vergabt worden war. So entstanden in damaliger Zeit die Grundherren des Adels und der Kirche. Sie wurden die Initiatoren der Besiedlung im Keupergebiet. Es ist bekannt, daß Karl der Große, sowie die folgenden fränkischen Herrscher, von ihrem Besitz große Flächen meist noch im Urzustand befindlichen Landes an ihre Edlen und die Kirche vergaben. So setzt dann im 8. und 9. Jahrhundert eine intensivere Rodung bisher unkultivierten Gebietes ein.
Diese neuentstandenen Siedlungen erkennen wir heute an ihren Namensendungen. Die meisten von ihnen bestehen schon alle im l3.Jahrhundert, vor ihrer urkundlichen Nennung. Da die Ortsnamen sich an Flurnamen hielten, die in den meisten Fällen bereits vorhanden waren, finden wir sie in ihrer Zusammensetzung mit den Endungen -bach, -bronn, -berg, -tal wieder. So mag auch der Name des Steinbachs (Lochbach), der auf der heutigen Gemeindemarkung entspringt, schon gebräuchlich gewesen sein, ehe die Siedlung entstand. Der Name des Dorfes Obersteinbach oder »Steinbach uff dem wald«, wie der Ort im Gültbuch Gnadental von 1430 genannt wird, würde demnach in die Karolingerzeit weisen.
Die Besiedlung der Bergebene des Waldenburger Keuperblocks erfolgte wahrscheinlich erst, nachdem die Ebene zu seinen Füßen mit einem Netz von Kleinsiedlungen überzogen war. Die ersten Siedler mögen der alten Fernstraße Öhringen - Hall gefolgt sein, die über die Karlsfurter Ebene führte. Jedenfalls wird 1079 Laurach auf der Bergebene als schon bewohnt erwähnt.
Wie ging diese Besiedlung nun vor sich? Der Grundherr ließ das Waldgelände roden, errichtete Höfe (in der Regel waren es nur 3-5) und stattete sie mit dem nötigen lebenden und toten Inventar aus. Den einzelnen Siedlern, die Hörige oder Dienstmannen des Grundherrn waren, wurden die Bauernhöfe gegen bestimmte Abgaben (Gülten) übergeben.
So entstand die Siedlungsform des Weilers. Er zeigt nicht die schöne Ordnung und Regelmäßigkeit der Gewanndörfer der Gäulandschaften. Seine Fluren sind in unregelmäßige, bald längliche, bald quadratische oder gar fünf- und sechseckige Feldstücke aufgeteilt, so wie es die Rodungsarbeit jeweils ergab. Die Siedlungen selbst zeigen eine weitläufige, offene Bauweise. Die Häuser stehen vereinzelt und lassen große Zwischenräume mit Gras- und Baumgärten übrig. So trägt auch Obersteinbach unverkennbare Merkmale der Weilersiedlungsform, wie sie in den Rodungsgebieten der Keuperberge vorzugsweise anzutreffen ist.
In seinen Anfängen soll Obersteinbach nach dem Güterbuch von 1857/58 nur aus 5 Höfen bestanden haben. Welche mögen das gewesen sein? Bei dem Versuch, diese Frage mit einigem Anspruch auf Wahrscheinlichkeit zu beantworten, richtet sich unsere Aufmerksamkeit auf die Anwesen der jetzigen 4 größten Bauern, der sogenannten »Gäulbauern«, denn sie sind die einzigen, die Pferde besitzen. Berücksichtigen wir ferner noch den gegen Ende des l9. Jahrhunderts aufgeteilten Rebershof, der mit nahezu 150 Morgen der größte Hof Obersteinbachs gewesen sein mag, so ergibt sich die genannte Zahl von 5 Höfen. Jedes dieser fünf Anwesen liegt auf einem geeigneten Platz in unmittelbarer Nähe seiner Wiesen und Äcker. Nur vereinzelt kommt es vor, daß einer dieser Bauern ein Feld auf entlegenen Fluren besitzt. Diese Stücke sind dann nachweislich durch Zukauf erworben. Eine Kartenbetrachtung veranschaulicht obige Annahme.

 

Der geschichtliche Werdegang von Obersteinbach

Wahrscheinlich besaß um 1250 Konrad v. Krautheim in Obersteinbach herrschaftliche Rechte, die, mit der Vogtei über das von ihm gegründete Kloster Gnadental, nach seinem Tod an Hohenlohe kamen; das Kloster bezog nur grundherrliche Abgaben. Bei der Landesteilung von 1553 fiel es an H.-Waldenburg und zählte zum Amt Ohrntal. 1681 gab Obersteinbach die Gülten ins Amt Ohrntal, zahlte aber die Steuern beim Stadtvogteiamt Waldenburg der Herrschaft H.-Waldenburg, der es mit hoher, mittlerer und niederer Obrigkeit unterstand.
 Von Konrad v. Krautheim erhielt Kloster Gnadental 1266 Besitz in Obersteinbach, der um 1280 durch eine Schenkung der Haller Bürgerin Adelheid v. Backnang, 1345 durch Kauf von Gütern von Heinrich v. Ohrn und 1347 durch eine Gültschenkung Annas v. Gabelstein vermehrt wurde. 1440 bezog Gnadental Gülten aus 10, um 1500 aus 12 Gütern. Durch die Reformation kam der Gnadentaler Besitz an Hohenlohe und wurde H.-Waldenburg übergeben. Noch im 16. und 17. Jahrhundert wurde gerodet; vor allem entstand neues Weideland.

1681 war der Grundbesitz folgendermaßen verteilt (Flächen in Morgen):

Grund-
herr

Art des
Besitzes

Häu-
ser

Scheuern
Äcker
Wiesen u. Gereut
Gärten
Wald
H.-Waldenburg
6 Gütl.,
13
9
20
168
9 1/2
3
H.-Waldenburg







fr. Gnadental
8 Güter
10
9
58
88
6
-
H.-Waldenburg







H. -Neuenstein
1 Gut
1
1
-
-
1/2
-
H.-Waldenburg







H.-Pfedelbach
1 Gut
1
1
_
4
-
-


Aus den vormals Gnadentaler Gütern bezog H.-Neuenstein reine Gülten; auch die anderen Güter gaben H.-Neuenstein den sog. Forsthaber. Manche Güter waren ungeteilt, viele stark aufgesplittert; einzelne Bauern hatten an 5 Gütern Anteil. Der größte Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche betrug 26 Morgen.
 Schon vor 1286 besaß Kloster Gnadental in Sailach einige vom Hochstift Regensburg zu Lehen gehende Güter. 1371 kaufte es von dem Haller Bürger Hans Feldner dessen Besitz. In der Folge erwarb auch Hohenlohe Besitz, der durch Rodung bis ins 18. Jahrhundert ausgeweitet wurde. Nach der Reformation übernahm Hohenlohe die Verwaltung des Gnadentaler Besitzes.

1679 ergab sich folgende Grundbesitzverteilung (Flächen in Morgen):

Grundherr
Art des Besitzes
Häuser
Scheuern
  Äcker

Wiesen
Wald
H.-Waldenburg
H.-Neuenstein

Einzelst.
1 Hof, viele

5
2
5
63
3

Einzelst.
12
8
44
84
13







H.-Neuenstein
fr. Gnadental

2 Güter
2
2
12
23
-

Wir kommen zu den einzelnen Leistungen der Untertanen gegenüber ihrer Obrigkeit, wobei in der Frühzeit häufig Gülten erscheinen:
Sicher ist, daß bis zur Aufhebung des Klosters Gnadental eine nicht geringe Anzahl der Obersteinbacher Bauern nach dort abgabepflichtig war.
So hatten nach dem Gültbuch Gnadental aus dem Jahre 1430 9 Bauern ihre Gülten an das Kloster zu entrichten:

»...Cuntz butz git von zween galten zwen und tryssig Schilling, fier herbsthuur, zwe Fasnacht huur zu allen rechten. Der selb butz git von wegneringut try Schilling ...«
(Gültbuch Gnadental, 1430, »Gülten zu steinbach uff dem wald.«)

In einem anderen Gültbuch des Klosters aus dem Jahre 1495 wird von 6 Bauern berichtet:
».. Jörg butz git von seinem gut 32 Batzen, 3 herbsthuur, 2 Fas-nachtshuur und von Wegnerin gut 3 Batzen, von eine gut, heist das hanlehn, 15 Batzen, 2 herbst huur, l Fasnachts huur ...«
(Gültbuch Gnadental 1495, »Gülten zu steinbach uff dem wald.«)

 Im Jahre 1539 stieg die Anzahl der nach Gnadental abgabepflichtigen Bauern auf 12. Zum Zeitpunkt der Auflösung des Klosters übernahm die Herrschaft von Hohenlohe-Waldenburg aus den » Gnadenthallischen Gütern zu Obersteinbach « die »gültbaren Gülten« von 15 Bauernhöfen. Insgesamt bestanden die Abgaben dieser Bauern, dem Gültbuch von 1604/05 nach, in 2 Gulden, 12 Batzen, 2 Wiesenhühnern, 22 Herbsthühnern und einem Sommerhuhn.

 Im 17. Jahrhundert sind dann die grundherrschaftlichen Abhängigkeiten des Dorfes Obersteinbach klar nachweisbar. So übten nach dem Lager- und Gültbuch des Stadtvogteiamtes Waldenburg aus dem Jahre 1681 die Fürsten der Linie Hohenlohe-Waldenburg die grundherrlichen Rechte und Gefalle auf dem Weiler Obersteinbach aus.

 Der »Waldort oder Weiler Obersteinbach«, wie das Dorf im Gültbuch genannt wird, war von Waldungen der Herrschaft Waldenburg und Neuenstein fast ganz umgeben und allein der gräflichen Herrschaft zu Waldenburg »mit aller hoher, mittleren und niederen Gerechtigkeit, sowie Gebott, Verbott, Schätzung, Fron und Dienst« angehörig. Es wird weiterhin ausdrücklich betont, daß, »obwohl die Herrschaft Neuenstein einige Gülden, so der Forsthabern genannt wird, auch etliche andere Goldgülden einzuziehen hat, ihr doch kein Hauptrecht gehört.« Ausgenommen war nur das Gebiet, welches in neuensteinischer Botmäßigkeit lag und Handlohn an das Amt Michelbach entrichten mußte.

 Alle anderen gültbaren Gülten gehörten »absolute« in das Stadtvogteiamt Waldenburg mit allem nach sich ziehenden Recht und aller Gerechtigkeit. Darüber hinaus besaß das Öhringer Stift von allen auf der Obersteinbacher Markung befindlichen Äckern den Großen oder Fruchtzehnten.

 Allerdings beschränkten sich diese Abgaben nur auf alte, schon im Anbau stehende Ackerböden, während neu gerodetes Land, die »Newgereuthsäckerher« allein nach Waldenburg abgabepflichtig waren.

 Welche Dienste und Abgaben im einzelnen umfaßte diese grundherrschaftliche Abhängigkeit?

 Wie alle Bauern und Bewohner des Hohenloher Landes waren auch die Einwohner Obersteinbachs Hörige, teilweise auch Leibeigene ihres Grundherrn. Im Jahre 1681 unterlagen in Obersteinbach noch 2, in Sailach sogar 13 Personen der Leibeigenschaft. Der Grundherr konnte nach eigenem Ermessen über sie verfügen. Es waren dies in Obersteinbach ein gewisser Hans Stecher, 54 Jahre alt, verschätzt mit 350 fl., einem Huhn oder 10 kr. sowie Leonhardt Scheidt, 48 Jahre alt, verschätzt mit 200 fl., einem Huhn oder 10 kr. Im allgemeinen hatten diese Bauern eine Art Kopfsteuer, den Leibbed zu entrichten. Für den Mann betrug diese Abgabe je nach Vermögen 1-15 kr., während die Frau ein Huhn gab, das dem Wert von 8 kr. gleichkam.

 Eine andere Abgabe war der Leibfall. Beim Tode eines Leibeigenen fiel von dessen Vermögen ein bestimmter Teil dem Grundherren zu. Dieser abgabepflichtige Anteil wurde in Geld umgerechnet.

 Bedeutend schwerer und drückender dagegen waren für die Bauern die täglichen ungemessenen Fronen. Der Grundherr konnte diese Frondienste jederzeit verlangen, die Art der Leistung bestimmen und deren Zeitdauer beliebig ausdehnen. So mußte beispielsweise ein Bauer zu Obersteinbach mit 4 Ochsen der Herrschaft zu Diensten halten. Den Bauern Obersteinbachs müssen diese Frondienste recht schwer gefallen sein, und es mag auch nicht an Vorstellungen bei der Herrschaft gefehlt haben, die Lasten zu mildern. Jedenfalls zeigte die Herrschaft für die schlechte wirtschaftliche Lage der Obersteinbacher Verständnis. Wir lesen hierüber im Gült- und Lagerbuch von 1681 folgendes:
 »... dieser Ort ist auch ein rawer Waldfleckh, hat gar schlechten Fruchtbaw und außer dem Vieh keine Nahrung, haben von alters mit 24 Ochsen dienen müssen, welches ihnen aber dieser Zeit fast unmöglich ist...«

 Weiter geht aus dem oben erwähnten Gültbuch hervor, daß der Dienst mit 24 Ochsen auf eine Arbeitsleistung mit 20 Ochsen herabgesetzt wurde. Erst seit 1609 konnten diese ungemessenen Leistungen durch Geldabgaben abgelöst werden. Demnach zahlte ein Bauer 5 fl., ein Söldner, meist Knecht des Grundherren oder Bauern 3 fl. Alle übrigen Hausbewohner konnten sich durch Zahlung von 2 fl. jährlich ablösen. Darüber hinaus mußte im Kriegsfall und in besonderen Nöten schuldige Folge und Reise geleistet werden. Beibehalten wurden ferner die Jagdfronen sowie das Hauen und Ausführen des Brennholzes für die Herrschaft und deren Beamten.

 Im allgemeinen kann gesagt werden, daß die Herrschaft zu Waldenburg wegen der zu leistenden Frondienste keine übertriebene Strenge anwandte. War einer der Bauern verhindert, so konnte ein anderer den Dienst für ihn tun, mußte aber, wenn sein Fernbleiben sich länger als über einen Tag erstreckte, demjenigen, der die Arbeit für ihn übernommen hatte, den Dienst entlohnen. Auch wurde auf besondere Härtefälle Rücksicht genommen. So heißt es unter anderem im Gült- und Lagerbuch 1681:
 »... Wenn einer eine Kindbetterin im Hause hat, soll er, wie es in anderen benachbarten Flecken der Fall ist, sechs Wochen lang vom Frondienst befreit sein.«
Wenn allerdings jemand mit Absicht fernblieb, mußte er 30 kr. Strafe bezahlen.

Ein Überblick über die Besitzverhältnisse der einzelnen Bauern und Siedler von Obersteinbach im 17. Jahrhundert zeigt, daß sie nur über wenige kleine Grundstücke als ihr Eigentum verfügten. Nach dem Gültbuch von 1681 bestanden auf der Obersteinbacher Markung 26 Höfe. Den Abgaben nach zu urteilen, gliedern sie sich etwa in 3 große, 9 mittlere und 14 kleine Anwesen auf. Der größte Teil des von den Bauern bebauten Landes war Pacht, und zwar Erbzinslehen. Die hierfür festgesetzte jährliche Gült mußten sie in Geld oder Naturalien begleichen.

 Bei Kauf- und Tauschfällen wurde als eine Art Umschreibegebühr der Handlohn erhoben. Er machte meist 5% des Kaufwertes aus. Auch durfte ein Bauer seinen Besitz nicht ohne herrschaftliche Genehmigung teilen und auch dann nur gegen Entrichtung eines angemessenen Handgeldes. Ferner war beim Tode des Grundherren jeder Untertan verpflichtet, den Sterbfall zu zahlen.
 Als ständige, jährliche Abgabe bestand der große Zehent, der, wie erwähnt, in Obersteinbach allein dem Öhringer Stift gehörte. Er wurde von den Hauptfruchtarten wie Hafer, Dinkel, Gerste und Weizen geleistet.
 Daneben bestand der kleine Zehent. Er war allein der hohenlohisch-waldenburgischen Herrschaft gehörig.
Solche Zehente waren:
Hühner, Gänse, Enten, Flachs, Hanf, Erbsen, Linsen, weiße Rüben und dgl. ...
Was in eigenen Gärten angepflanzt wurde, war jedoch von jeder Abgabe befreit. Vom Zuwachs an Vieh wurde der Blutzehent erhoben....
Allgemein galten als gangbare Gülten zu Obersteinbach:
Geld, Fastnachtshühner, Sommerhühner, Herbsthühner, Gänse, Enten, Eier und Käse, für Weiden und Wiesen der »Wissentpfennig« und »Wissenthühner«. Für die Herrschaft Neuenstein wurden sie in »Haber« entrichtet. Natürlich richtete sich die Abgabe nach der Größe des Besitzes der einzelnen Bauern, der entsprechend der jährlichen Gülten nach dem Lagerbuch von 1681 in Obersteinbach nicht sehr groß war.
So hatte beispielsweise der Bauer Hans Jörg Deuber zu Obersteinbach folgendes zu leisten:
3 kr. Bargeld, 4 Herbsthühner, 15 Eier, 1 Gans und 2 Käse.

Ein anderer gab:
9 kr., 1 Fastnachtshuhn, 1 Sommerhuhn, Eier und 1 Käse.

Insgesamt hatte der »Weiler Obern Steinbach« an das Amt Waldenburg folgende »gangbaren Gülten« zu liefern:
»77 Gülten, 11 Kreuzer, 2 Pfennig
29 Faßnachthühner
43 Herbsthühner
50 Sommerhühner
1 Wissendthuhn
589 Eyer
11 Keess
1 Scheffel, 7 Simri, 13 Viertel Haber.«

Die gesamten jährlichen Abgaben von den Gütern zu Obersteinbach, einschließlich der Naturalabgaben, waren mit einer Summe von 35 Gulden und 18 Kreuzern veranschlagt.
Das erwähnte Gültbuch verlautet weiter, daß auf der Obersteinbacher Markung auch ein Wegzoll bestand. Es heißt darin:
»... Zollgerechtigkeit zu Obersteinbach ist auf dessen Territorium waldenburgisch.« So ist von einem Zöllner die Rede, der den Wegzoll einzuziehen hatte. Er kassierte zwei- bis dreimal im Jahr für die Herrschaft 6 Kreuzer. Auch die hochgräfliche Herrschaft zu Neuenstein errichtete oberhalb der Lochklinge einen Zollstock, weil der Weg nach Untersteinbach ein wenig neuensteinisches Gebiet berührte. Wegen dieses Zollstockes kam es zu Streitigkeiten, denn die Neuensteiner hatten den Stock zuerst auf waldenburgisches Gebiet gesetzt. Wahrscheinlich wollten sie dadurch ihren Anspruch auf einen Wegzoll deutlicher machen. Nachdem die Obersteinbacher Protest einlegten, ließ die Herrschaft zu Neuenstein den Zollstock bei Nacht und Nebel heimlich auf neuensteinisches Gebiet zurückversetzen, bestand aber weiterhin auf den Zoll, sehr zum Mißfallen der Obersteinbacher Einwohner, die auf die Benützung des Weges als einzige Verbindung zur Pfarrei Untersteinbach angewiesen waren. Ein Hauptzoll bestand in Obersteinbach nicht, denn es gab »... keine Landstraßen, die einen Hauptzoll eintrügen«. Dieser Begründung nach müssen die Verkehrsverhältnisse auf der Obersteinbacher Markung recht schlecht gewesen sein.

 Feldstreitigkeiten zwischen den Bauern wurden durch einen von der Herrschaft bestellten »Feldt-Schieder« geschlichtet. Im Gültbuch lesen wir hierüber:
 »... Wann sich etwa under den gemeindts Leuthen einige Zwy-fällt und Irrungen ereignet, müssen die streitenden Parteien ihre action zuerst bei dem Ambt Waldenburg anzeigen und vom Feldt-Schieder erörtern lassen ...«

 In allen ihren Unternehmungen waren die Bauern von ihrer Herrschaft abhängig. Hier noch ein Auszug aus dem Gültbuch von 1681:
»An diesem Weiler hat es keine beständige Wirtschaft, ist auch den Einwohnern nicht erlaubt, nach ihrem Gefallen Gastwürtschaft zu treiben, sondern wann einer oder der andere etwa Lust hätte, muß derselbe zuvor bei gräflicher Herrschaft unterthänigst anhalten und die Erlaubnis ausbitten.« Diese Erlaubnis erhielt damals ein gewisser Hans Stecher. Er durfte aber nur bis 6 Öhringer Eimer ausschenken, weil, wie es hieß... »solcher Wein gar schlecht abgegangen wäre«. - Ob damals die Enthaltsamkeit der Obersteinbacher Bauern auf ihre Armut zurückzuführen war oder ob sich das Wein trinken noch nicht so eingebürgert hatte wie heute, geht aus dem Gültbuch nicht hervor.

 Die Jagdgerechtigkeit und Wildfuhr zu Obersteinbach übten die Herrschaften in Waldenburg und Pfedelbach gemeinschaftlich aus. Sie unterhielten und besoldeten auch gemeinsam den Forstknecht. Das von der Herrschaft für ihn errichtete Wohngebäude, das »Forst Hauss«, hatte einen besonderen Anbau, in dem sich eine Stube und ein Kämmerlein befanden. Diese Räumlichkeiten wurden von der Herrschaft zur Zeit der Hirschbrunst tagelang bewohnt.

 Die Wälder um Obersteinbach müssen reich an Wild gewesen sein. Der Schaden, den besonders das Hochwild anrichtete, war früher sehr groß. Das Güter-, Steuer- und Servitutenbuch aus dem Jahre 1857/58 berichtet davon, daß die Hackfrüchte durch aufgestellte Wächter bei Nacht geschützt werden mußten. Die Dinkelfrucht konnte gar nicht angebaut werden. Das unumschränkte Jagdrecht auf der Markung Obersteinbach sowie die eigene Strafgewalt hatten die Grundherren bis zum Jahre 1848. Im Jahre 1849 erschien dann das Gesetz über das Jagdrecht. Seitdem stand auf der Obersteinbacher Markung der Gemeinde das Jagdrecht zu mit Ausnahme der im fürstlichen Besitz befindlichen Markungsflächen. Im Jahre 1841 fallen die Frondienste und meisten grundherrlichen Abgaben, als letzte Naturalabgabe 1848 auch der Zehent. Die letzten Zehntherren auf der Obersteinbacher Markung waren:
1. Fürst Karl von Hohenlohe-Waldenburg
2. Das Königliche Cameralamt Öhringen, namens des incamerierten Stifts
3. Fürst Hugo von Hohenlohe-Bartenstein

Vor Erscheinen der Ablösungsgesetze von 1848 waren bereits schon mehrere Hand- und Fuhrfronen abgelöst worden. Die Abwicklung der Fron-Zehent- und Gefällablösungen dauerte noch einige Jahre, da die Bauern oft ihre seit längerer Zeit rückständigen Abgaben nicht begleichen wollten und den Ablösungskommissären Schwierigkeiten bereiteten, so daß häufig erst gerichtliche Verhandlungen angesetzt werden mußten. So konnte beispielsweise die Fronablösung erst im Jahre 1857 als abgeschlossen gelten.

 Nachdem in der Mitte des 19. Jahrhunderts die fürstlichen Verhältnisse den verschiedenen Gesetzen zufolge den bürgerlichen Verhältnissen angepaßt worden waren, verblieben der Herrschaft zu Waldenburg nur noch geringfügige Rechte erhalten. Im Servitutenbuch von 1857/58 sind Auszüge aus einem Ortsstatut vermerkt, darin heißt es:
»Der Fall, daß ein einziger Steuerpflichtiger mehr als den vierten Teil des Catasters einer Teilgemeinde inne hat, trifft zu bei dem Fürsten von Hohenlohe- Waldenburg in beiden Teilgemeinden (Obersteinbach und Sailach) und steht daher demselben das Recht zu, an den Verhandlungen des Gemeinderates mit Sitz und Stimme teilzunehmen.«
Außerdem übte der Fürst bis zum Jahre 1920 das »Nominationsrecht« auf den hiesigen Schuldienst aus.

 

Das Hohenloher Dorf Teil 1

Im 8. und 9. Jahrhundert n. Chr. begann man mit großflächigen Rodungen in Mitteleuropa. Bis dahin wuchs fast allerorts ein Mischwald, in dem man vor allem Eichen und Buchen antraf. Nur wenige Stellen, wie Wasserflächen, Moore und steile Berghänge, waren unbewaldet. Bei der bis in das 9. Jahrhundert weit verbreiteten Urwechselwirtschaft wurde das Land einige Jahre als Ackerland genutzt und dann der Verwilderung überlassen. War der Boden auf diese Weise nach einigen Jahren regeneriert, konnte er erneut gerodet und bewirtschaftet werden. Vielfach geschah das Roden durch einfaches Abbrennen. Auf die Urwechselwirtschaft folgte die Dreifelderwirtschaft. Räderpflug Nachdem man zwei Jahre das Feld bebaut hatte, zuerst mit Winter-, dann mit Sommergetreide, lag es im dritten Jahr brach; das Feld sollte sich erholen. Die Brache blieb entweder unbearbeitet liegen ("reine Brache") oder wurde mehrmals im Jahr umgebrochen ("schwarze Brache"). Das wiederholte Umpflügen der Schwarzbrache - gewissenhafte Bauern brachen sie bis zu viermal um - bewirkte eine erhebliche Unkrautreduzierung vor der Aussaat des Wintergetreides. Vielerorts wurde das Vieh zur Weide auf die verunkrautete Brache getrieben. Der Kot der Tiere und untergepflügtes Unkraut bildeten die einzigen Düngergaben, die der Brache zuteil wurden. Die Dreifelderwirtschaft herrschte noch im 18. Jahrhundert vor. Daneben gab es aber auch noch andere Wirtschaftsformen, deren Verbreitung oftmals einer starken örtlichen Begrenzung unterlag.
Von 800 bis 1150 hatte sich die Zahl der bewohnten Orte in Deutschland im Zusammenhang mit der Siedlungsausdehnung fast verzehnfacht. Die Bevölkerung wuchs in diesen Jahren von 4,5 bis 5 Personen auf 15 Personen je Quadratkilometer. Von 1350 bis 1470 folgte jedoch eine "Wüstungsepoche". Mehrere Pestwellen ließen die Bevölkerung in Europa um gut ein Drittel schrumpfen. Dörfer wurden aufgegeben, es entstanden Wüstungen. Es ist wohl nicht zu hoch gegriffen, wenn man auf jede heutige Gemeindemarkung zwei bis drei Ortswüstungen rechnet. Brachliegende Feldflächen wurden in jenen Jahren zur Bergweidung genutzt. Der Viehbestand vergrößerte sich daher erheblich. Bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts hatte sich die Bevölkerung wieder erholt. Steigende Bevölkerungszahlen führten zur Zurückdrängung der Viehwirtschaft. Das Getreide bildete zunehmend die Stütze der Ernährung. Neben dem Getreide baute man auch Hülsenfrüchte, Gespinst- und Färbepflanzen an. Fast allerorts war der Pflug mit Streichbrett (oder -blech) in Gebrauch.
Teil 2: Das Hohenloher Dorf 1600 - 1630

 

Quellennachweis

Buch "Hohenlohe" von Otto Bauschert
Buch "Leben in Hohenlohe" von Helmut Starrach
Buch "2000 Jahre Chronik der Weltgeschichte" vom Chronik-Verlag
Buch "Pfedelbach 1037 - 1987" von der Gemeinde Pfedelbach
Buch "Neuensteiner Heimatbuch" von der Gemeinde Neuenstein
Buch "Tiere und Pflanzen im alten Dorf" Hohenloher Freilandmuseeum Wackershofen
Heft "GEOEPOCHE - Das Millennium"
Heft "GEOEPOCHE - Das Mittelalter"
Zeitung; Artikel aus dem "Haller Tagblatt"