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( Stadtarchiv Augsburg, Faszikel IX / Nr.30 {neu} Nummer 12)
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Königlich Baierische Polizey=Direction!
Joh. Christoph und Joh. Mich. Heinle, Gebrüder,
bitten gehorsamst um Verleihung eines Clas=
senzoll=Patents auf den Baumwollhandel und
andern einschlagende Artikel.
In einem Decrete des ehevorigen Reichs=
städtischen Magistrats, von d 16.Merz 1797,
wurde mir dem gehorsamst unterzeichneten
Joh. Mich. Heinle, die Kramer=Gerechtigkeit,
auf meine selbst verfertigende Baumwoll=
Spin=Maschinen, und meine Maschinen=
Gespunst ertheilt.
Im Jahr 1804 vereinigten wir beyde
Brüder uns zum gemeinsamen Betriebe dieses
Geschäftes, und ich, Joh. Christoph Heinle, erhielt
durch Decret vom 22. Merz gedachten Jahres,
die Handlungs=Gerechtigkeit in offenem
Laden oder geschloßenen Gewölbe, auf dieje=
nigen Waaren Artikel, die ich mit wählen
und bey der Behörde anzeigen würde. Da
wir beede Brüder auf ere Fonds und
Fleiß hauptsächlich auf die Emporbringung
der Maschinen=Spinerey verwenden wollen,
so restringirte ich, Joh. Christoph, auch den Han=
del auf unsern eigene Maschinen=Gespunst,
und auf den Debit der theils von uns, theils
sonst im Julande verfertigt werdenden
Baumwoll=Kartätschen und anderer zur
Veredlung der Baumwolle gehörigen Maschi=
nen und Werkzeuge. Bey der neuerlichen
Zusamenberufung sämtl: hiesiger verbür=
gter Handlungs=Individuen hatten wir ganz
und gar keine Aussicht, von einem Patente
Gebrauch machen zu können Damals war
unser verarbeitendes Material auf einen
ungeheuren Preis gestiegen, der uns gebot,
mit der Fabrikation des Baumwollgarns
stille zu halten, ja es war wohl gar ein gänzl:
Mangel an diesem Artikel zu besorgen.
In dieser für uns sehr traurigen Lage, sahen
wir durchaus nicht im, wie wir in die Catego=
rie derjenigen sollten gezogen werden
könen, denen die Lösung eines
Clasenzollpatents obliegt, auch könten wir
uns davon keinen Vortheil versprechen.
Wir traten also zu denjenigen, die zu
Lösung eines Gewerb=Zoll=Patents gehalten
sind.
Seit dieser Zeit sind um gegen unsere
Erwartung, die Preise der Baumwolle merk=
lich gefallen, nur fält es noch imer schwer,
schöne feine Waare, wie wir sie zur Verar=
beitung auf unseren Maschinen gebrauchen,
zu bekomen. Bey unseren seither gemachten
Einkäuffen sind wir mehrmals mit solchen
Sorten bedient worden, die auf unseren
Maschinen nicht gesponen werden könen.
Solche Wolle müßen wir, theils, wie wir sie em=
pfiengen, theils, aus gesucht wieder abzusetzen
trachten, wären hiezu aber, ofen ein Clas=
sen=Zoll=Patent gelößt zu haben, nicht befugt.
Um nun also in der Ausübung unseres, nach
Ausweis der ehrerbietig überreich enden ....
Handlungs= und Kramer=Gerechtigkeits=Scheine,
wohl erworbenen Handlungs ... Kramer=Rechts
nicht gestöhrt zu seyn, um auch nicht als Contra=
venienten gegen die Allerhöchsten Anord=
nungen betrachtet zu werden, bitten wir
Königliche Polizy=Direction gehorsamst: uns
mit einem Classen=Zollpatent, nach Masgabe
unseres Gewerb. Umtriebs zu begnadigen.
Wir harren in vorzüglichstem Respecte,
Königlicher Baierl: Polizey=Direction,
Augsburg, am 5.....1808 gehorsamste
Johann Michael Heinle
Johann Christoph Heinle
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